top of page
Sichergeprüft_Logo_white.png

Kfz-Hebebühnen prüfen lassen: DGUV Grundsatz 308-002 für Werkstatt und Betrieb

  • Kai Telzerow
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Mechaniker arbeitet an einem angehobenen Fahrzeug in der Werkstatt
Kfz-Hebebühnen sind das Herzstück jeder Werkstatt – und prüfpflichtig

Die Hebebühne ist in vielen Werkstätten das am intensivsten genutzte Arbeitsmittel überhaupt. Genau deshalb zählt sie zu den Anlagen, bei denen sich ein technischer Mangel besonders schnell zu einem ernsten Unfall entwickeln kann.

Jährliche Prüfung nach DGUV Grundsatz 308-002

Nach Erstinbetriebnahme müssen Hebebühnen in Abständen von höchstens einem Jahr durch eine befähigte Person geprüft werden – die Grundlage bilden DGUV Grundsatz 308-002 sowie die Betriebssicherheitsverordnung. Geprüft werden unter anderem Tragkonstruktion, Hydraulik, Sicherungseinrichtungen und die Standsicherheit.

Mehr als nur die Hebebühne

Rund um die Hebebühne prüfen wir auf Wunsch auch weitere Werkstattausrüstung: hydraulische Pressen, Hydraulikschlauchleitungen und Flüssigkeitsstrahler. So haben Sie für Ihre komplette Werkstatt einen Ansprechpartner statt mehrerer einzelner Prüftermine.

Lassen Sie uns gemeinsam einen Prüfplan für Ihre Werkstatt aufstellen, der alle Fristen abdeckt.

 
 
 

Kommentare


bottom of page