Lkw, Wechselbrücken und Verladerampen: Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 70
- Kai Telzerow
- vor 2 Tagen
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Zwischen Wareneingang und Versand hängt die Sicherheit an vielen einzelnen Gliedern: Lkw, Wechselbrücken, ISO-Container, Verladerampen und Ladebordwände. Jedes davon unterliegt eigenen Prüfpflichten – und wird in der Praxis leicht übersehen.
Fahrzeuge als Arbeitsmittel: DGUV Vorschrift 70
Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach DGUV Vorschrift 70 mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden – unabhängig von der TÜV-Hauptuntersuchung, die ausschließlich die Verkehrssicherheit betrachtet. Auch Wechselbrücken, Ladebordwände und ISO-Container fallen unter diese wiederkehrende Prüfpflicht.
Verladerampen als kraftbetriebene Anlage
Verladerampen und Andocksysteme gelten als kraftbetriebene Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und müssen entsprechend regelmäßig geprüft werden. Gerade an der Schnittstelle zwischen Lager und Fahrzeug entstehen sonst leicht Lücken in der Prüfdokumentation.
Wir prüfen Ihren gesamten Fuhrpark und die zugehörige Verladetechnik aus einer Hand – inklusive lückenloser, revisionssicherer Dokumentation.
Weiterführende Informationen bieten unsere Beiträge Ladungssicherung im Betrieb: Warum Schulungen nach VDI 2700 vor Bußgeldern schützen und Regalprüfung nach DIN EN 15635: Warum eine kleine Beule zum Einsturz führen kann.




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