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Lkw, Wechselbrücken und Verladerampen: Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 70

  • Kai Telzerow
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Lkw vor einer Lagerhalle beim Be- und Entladen
Fuhrpark und Verladetechnik unterliegen eigenen, oft übersehenen Prüfpflichten

Zwischen Wareneingang und Versand hängt die Sicherheit an vielen einzelnen Gliedern: Lkw, Wechselbrücken, ISO-Container, Verladerampen und Ladebordwände. Jedes davon unterliegt eigenen Prüfpflichten – und wird in der Praxis leicht übersehen.

Fahrzeuge als Arbeitsmittel: DGUV Vorschrift 70

Gewerblich genutzte Fahrzeuge müssen nach DGUV Vorschrift 70 mindestens einmal jährlich auf ihren betriebssicheren Zustand geprüft werden – unabhängig von der TÜV-Hauptuntersuchung, die ausschließlich die Verkehrssicherheit betrachtet. Auch Wechselbrücken, Ladebordwände und ISO-Container fallen unter diese wiederkehrende Prüfpflicht.

Verladerampen als kraftbetriebene Anlage

Verladerampen und Andocksysteme gelten als kraftbetriebene Arbeitsmittel im Sinne der Betriebssicherheitsverordnung und müssen entsprechend regelmäßig geprüft werden. Gerade an der Schnittstelle zwischen Lager und Fahrzeug entstehen sonst leicht Lücken in der Prüfdokumentation.

Wir prüfen Ihren gesamten Fuhrpark und die zugehörige Verladetechnik aus einer Hand – inklusive lückenloser, revisionssicherer Dokumentation.

 
 
 

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