Hitze am Arbeitsplatz: Diese Arbeitgeberpflichten gelten ab 26, 30 und 35 °C
- Kai Telzerow
- 26. Juli
- 2 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 3. Aug.
Der Sommer 2026 bringt dem Ruhrgebiet erneut Temperaturen jenseits der 30-Grad-Marke – und mit ihnen eine Frage, die viele Geschäftsführer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterschätzen: Ab wann wird Hitze am Arbeitsplatz eigentlich zur Pflicht für den Arbeitgeber? Wer erst reagiert, wenn Beschäftigte über Kreislaufprobleme klagen, handelt zu spät. Die gute Nachricht: Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.5 gibt klare Schwellenwerte vor, an denen Sie sich orientieren können.
Hitze am Arbeitsplatz: Ab wann greifen die Arbeitgeberpflichten?
Maßgeblich ist die Lufttemperatur im Arbeitsraum. Die ASR A3.5 konkretisiert die Arbeitsstättenverordnung und definiert drei Stufen, die in der Praxis über Ihre Handlungspflichten entscheiden:
Raumtemperatur | Was für den Arbeitgeber gilt |
über 26 °C | Maßnahmen werden empfohlen – besonders bei schwerer körperlicher Arbeit oder beim Tragen von Schutzkleidung. |
über 30 °C | Wirksame Schutzmaßnahmen sind verpflichtend – nach dem abgestuften TOP-Prinzip. |
über 35 °C | Ohne besondere Schutzmaßnahmen (z. B. Luftduschen, Entwärmungsphasen) gilt der Raum nicht mehr als Arbeitsraum. |
Wichtig: Bereits ab 26 °C stehen Sie in der Verantwortung, wenn Beschäftigte schwer körperlich arbeiten oder Schutzausrüstung tragen. Spätestens ab 30 °C reicht ein einzelner Ventilator nicht mehr aus – gefragt ist ein durchdachtes, abgestuftes Konzept.
Diese Maßnahmen schützen Ihre Beschäftigten
Die ASR A3.5 folgt dem TOP-Prinzip: technische vor organisatorischen vor personenbezogenen Maßnahmen. In der Praxis bewährt haben sich:
🔒 Technisch: Sonnenschutz und Jalousien an Fenstern, effektives Lüften in den frühen Morgenstunden, bei Bedarf Klimatisierung oder Ventilatoren.
📋 Organisatorisch: Arbeitszeiten in kühlere Tageszeiten verlegen, zusätzliche Pausen in kühlen Räumen, Lockerung strenger Bekleidungsvorgaben.
✅ Personenbezogen: kostenfreies Trinkwasser bereitstellen, Sonnenschutz bei Außenarbeit, Unterweisung zu den Warnzeichen eines Hitzekollaps.
Hitze gehört in Ihre Gefährdungsbeurteilung
Hitze ist keine Frage des guten Willens, sondern eine Gefährdung, die dokumentiert werden muss. Nach § 5 Arbeitsschutzgesetz sind Sie verpflichtet, auch die Belastung durch hohe Temperaturen zu beurteilen und passende Schutzmaßnahmen abzuleiten. Wer das versäumt, riskiert nicht nur den Gesundheitsschutz der Belegschaft, sondern auch die persönliche Haftung im Schadensfall. Eine rechtssichere Gefährdungsbeurteilung hält fest, welche Arbeitsplätze betroffen sind und welche Maßnahmen ab welcher Temperatur greifen.
Fazit: Jetzt vorbereiten statt bei 35 °C improvisieren
Hitze am Arbeitsplatz ist planbar. Betriebe im Ruhrgebiet, die ihre Gefährdungsbeurteilung frühzeitig um einen Hitzeschutzplan ergänzen, sind bei der nächsten Hitzewelle rechtlich und organisatorisch auf der sicheren Seite. Sie sind unsicher, ob Ihr Betrieb die Anforderungen der ASR A3.5 erfüllt? Fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an – wir unterstützen Sie in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet.
Die Bedeutung der Prävention
Prävention ist der Schlüssel zur Sicherheit am Arbeitsplatz. Sie schützt nicht nur die Gesundheit der Mitarbeiter, sondern minimiert auch Betriebsausfälle. Ein gut geplanter Hitzeschutzplan ist mehr als nur eine gesetzliche Pflicht. Er ist ein strategischer Vorteil für Ihr Unternehmen.
Tipps zur Umsetzung eines Hitzeschutzplans
Regelmäßige Schulungen: Schulen Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig zu den Risiken von Hitze am Arbeitsplatz.
Überwachung der Temperaturen: Nutzen Sie digitale Tools zur Überwachung der Raumtemperaturen.
Feedback einholen: Fragen Sie Ihre Mitarbeiter nach ihren Erfahrungen und Verbesserungsvorschlägen.
Fazit zur Umsetzung
Die Umsetzung eines Hitzeschutzplans erfordert Engagement. Doch die Investition in die Sicherheit Ihrer Mitarbeiter zahlt sich aus. Ein sicheres Arbeitsumfeld fördert nicht nur die Produktivität, sondern auch die Zufriedenheit der Mitarbeiter.
Schlusswort
Hitze am Arbeitsplatz ist ein ernstes Thema. Lassen Sie es nicht zu einer nachträglichen Reaktion werden. Planen Sie jetzt und schützen Sie Ihre Mitarbeiter.




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