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PSA, Hubarbeitsbühnen und Anschlagmittel – Geprüfte Sicherheit in der Höhe

Rote Hebebühne

1. Einsatz von Arbeitsbühnen an Flurförderzeugen

Das Heben von Personen ist nur mit hierfür vorgesehenen und geprüften Arbeitsmitteln zulässig. Wir schulen Ihr Personal im sicheren Umgang mit Hubarbeitsbühnen und Gabelstaplern mit geeigneter Arbeitsbühne (z. B. für Reparaturarbeiten).

  • Sicherheit: Die Arbeitsbühne muss gegen Absturz (mind. 1 m hohe Umwehrung) und gegen Quetsch- und Schergefahren (z. B. durch einen 1,8 m hohen Rückenschutz) gesichert sein.

  • Betrieb: Der Fahrer darf seinen Platz bei angehobener Arbeitsbühne nicht verlassen und das Flurförderzeug nicht mit besetzter Arbeitsbühne verfahren (Ausnahme: Feinpositionierung an der Einsatzstelle).

2. Prüfung von Anschlag- und Lastaufnahmemitteln

Anschlagmittel (Ketten, Seile, Hebebänder, Schäkel, Haken) sind sicherheitsrelevante Komponenten und unterliegen ebenfalls der regelmäßigen Prüfung durch Sachkundige. Wir prüfen den Zustand Ihrer Mittel, um Schäden und somit gefährliche Lastabstürze zu vermeiden.

3. Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen Absturz

Als Sachkundige prüfen wir Ihre PSA gegen Absturz, um sicherzustellen, dass sie jederzeit voll funktionsfähig und für den Ernstfall einsatzbereit ist.

Q&A Staplersicherheit

  • Ja, aber nur ausnahmsweise, wenn geeignete Maßnahmen ergriffen werden und eine für diesen Zweck geeignete Arbeitsbühne verwendet wird.

  • Sie muss eine Umwehrung von mindestens 1 m Höhe gegen Absturz und einen durchgriffsicheren Rückenschutz von mind. 1,8 m Höhe gegen Quetschgefahren aufweisen.

  • Nein, das Verfahren mit besetzter Arbeitsbühne ist grundsätzlich nicht zulässig (Ausnahme ist die Feinpositionierung an der Einsatzstelle).

  • Die PSA gegen Absturz gehört zu den Arbeitsmitteln, die regelmäßigen sicherheitstechnischen Kontrollen unterliegen (UVV-Prüfung).

  • Nein, Seile und Ketten dürfen nicht als Umwehrung/Absturzsicherung an Arbeitsbühnen verwendet werden.

Hebe- und Höhensicherheit ist ein zentraler Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und betrifft alle Tätigkeiten, bei denen Lasten gehoben, bewegt oder Arbeiten in der Höhe durchgeführt werden. Dazu zählen unter anderem der Einsatz von Hebebühnen, Arbeitsbühnen, Kränen, Seilzügen, Lastaufnahmemitteln, Anschlagmitteln sowie Arbeiten auf Leitern, Gerüsten, Dächern und erhöhten Arbeitsplätzen. Fehlende Sicherheitsmaßnahmen in diesen Bereichen führen häufig zu schweren Arbeitsunfällen, Abstürzen, Quetschungen oder Sachschäden.

Zur Hebe- und Höhensicherheit gehören eine systematische Gefährdungsbeurteilung, klare Arbeitsanweisungen, regelmäßige Unterweisungen, geprüfte Arbeitsmittel und der Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung wie Auffanggurte, Helme oder Sicherungssysteme. Auch die Ergonomie beim manuellen Heben und Tragen, zulässige Lastgrenzen, sichere Anschlagpunkte sowie die fachgerechte Nutzung von Hebezeugen spielen eine entscheidende Rolle für die Gesundheit der Mitarbeitenden.

Gesetzliche Vorgaben wie das Arbeitsschutzgesetz, die Betriebssicherheitsverordnung, technische Regeln und berufsgenossenschaftliche Vorschriften verpflichten Unternehmen dazu, Risiken beim Heben und Arbeiten in der Höhe zu minimieren und alle Maßnahmen nachvollziehbar zu dokumentieren. Eine professionelle Umsetzung reduziert Haftungsrisiken, Ausfallzeiten und schützt sowohl Beschäftigte als auch Betriebseinrichtungen.

Moderne Konzepte der Hebe- und Höhensicherheit berücksichtigen auch Baustellen, Industrieanlagen, Wartungsarbeiten, Montagen, Instandhaltung, Energieanlagen und temporäre Arbeitsplätze. Durch präventive Planung, regelmäßige Prüfungen und klare Verantwortlichkeiten wird Hebe- und Höhensicherheit zu einem wichtigen Erfolgsfaktor für Unfallvermeidung, Rechtssicherheit, Effizienz und einen sicheren Arbeitsalltag.

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