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Rechtssicher Stapeln: Ausbildung, Befähigung und UVV-Prüfung

Gelber Gabelstapler im Einsatz.

1. Ausbildung & Beauftragung des Fahrers

Der selbstständige Einsatz von Flurförderzeugen erfordert eine schriftliche Beauftragung durch den Unternehmer. Wir stellen sicher, dass Ihre Fahrer rechtssicher stapeln:

  • Mindestens 18 Jahre alt sind.

  • Für die Tätigkeit geeignet und nach DGUV Grundsatz 308-001 ausgebildet sind.

  • Ihre Befähigung in Theorie und Praxis nachgewiesen haben (Staplerschein).

Wichtiger Hinweis: Der Fahrerausweis gilt immer nur für den Betrieb, für den er ausgestellt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar.

2. Die jährliche UVV-Prüfung nach DGUV V 68

Ihre Gabelstapler und Anbaugeräte müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

Diese Prüfung umfasst den Zustand der Bauteile, die Wirksamkeit der Sicherheitseinrichtungen und die Vollständigkeit des Prüfnachweises.

3. Tägliche Verantwortung

Der Fahrer ist verpflichtet, das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare Mängel zu prüfen. Bei Mängeln, die die Sicherheit beeinträchtigen (z. B. unwirksame Bremsen oder Risse an Gabelzinken), ist der Betrieb sofort einzustellen und der Mangel zu melden.

Q&A Staplersicherheit

  • Gabelstapler, ihre Anbaugeräte und Sicherheitseinrichtungen müssen in Abständen von längstens einem Jahr durch einen Sachkundigen geprüft werden.

  • Nur Personen, die mindestens 18 Jahre alt, geeignet und ausgebildet sind und einen schriftlichen Auftrag (Fahrauftrag) des Unternehmers besitzen.

  • Der Fahrer hat das Flurförderzeug täglich vor Einsatzbeginn auf erkennbare, die Sicherheit beeinträchtigende Mängel hin zu prüfen.

  • Nein, die Beauftragung gilt immer nur für den Betrieb, für den sie erteilt wurde, und ist nicht auf andere Betriebe übertragbar.

  • Die wiederkehrende Prüfung muss durch einen Sachkundigen (befähigte Person) durchgeführt werden, der die fachliche Eignung besitzt, den arbeitssicheren Zustand zu beurteilen.

Staplersicherheit ist ein wesentlicher Bestandteil des betrieblichen Arbeitsschutzes und spielt eine zentrale Rolle in Logistik, Industrie, Handel, Produktion und Lagerbetrieben. Der sichere Umgang mit Gabelstaplern, Flurförderzeugen, Hochregalstaplern und anderen innerbetrieblichen Transportmitteln schützt Mitarbeitende, Waren und Infrastruktur gleichermaßen. Unfälle mit Staplern gehören zu den häufigsten Ursachen schwerer Arbeitsunfälle, weshalb klare Sicherheitsregeln, regelmäßige Unterweisungen und eine rechtssichere Organisation unerlässlich sind.

Zur Staplersicherheit zählen unter anderem die Ausbildung von Staplerfahrern, der Staplerschein, regelmäßige Fahrerschulungen, Betriebsanweisungen, Sicht- und Funktionsprüfungen, sichere Verkehrswege, klare Markierungen, Geschwindigkeitsbegrenzungen sowie der Einsatz geeigneter persönlicher Schutzausrüstung. Auch Themen wie Ladungssicherung, Standsicherheit, Sichtverhältnisse, Bremswege, Rangierflächen und das Zusammenspiel von Fußgängern und Staplerverkehr sind essenziell für einen sicheren Betriebsablauf.

Gesetzliche Grundlagen wie das Arbeitsschutzgesetz, die DGUV Vorschriften, die Betriebssicherheitsverordnungsowie berufsgenossenschaftliche Regeln verpflichten Unternehmen zur Umsetzung wirksamer Maßnahmen zur Staplersicherheit. Eine lückenlose Dokumentation, regelmäßige Gefährdungsbeurteilungen, technische Prüfungen und klare Verantwortlichkeiten reduzieren Haftungsrisiken, Ausfallzeiten und Sachschäden erheblich.

Moderne Konzepte der Staplersicherheit berücksichtigen auch elektrische Stapler, Lithium-Ionen-Batterien, Ladebereiche, Schmalganglager, Automatisierung und gemischten Verkehr in dynamischen Arbeitsumgebungen. Durch strukturierte Planung, präventive Maßnahmen und kontinuierliche Sensibilisierung wird Staplersicherheit zu einem entscheidenden Faktor für Unfallvermeidung, Effizienz, Rechtssicherheit und einen reibungslosen Betriebsalltag.

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