DGUV Vorschrift 2 2026: Was die neue Betreuungsregel für Ihren Betrieb bedeutet
- Kai Telzerow
- vor 2 Tagen
- 2 Min. Lesezeit
Seit dem 1. Januar 2026 setzen die Berufsgenossenschaften die überarbeitete DGUV Vorschrift 2 schrittweise in Kraft. Sie regelt die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung – also das Zusammenspiel von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit (Sifa) in Ihrem Unternehmen. Für Geschäftsführer und Facility Manager im Ruhrgebiet lohnt sich jetzt ein prüfender Blick: Manches wird flexibler, anderes stärker nachweispflichtig. Wir fassen zusammen, was die DGUV Vorschrift 2 2026 konkret für Ihren Betrieb bedeutet.

DGUV Vorschrift 2 2026: Das ändert sich für Betriebe
Die überarbeitete Vorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) soll die Anforderungen aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) verständlicher machen und die Betreuung wirksamer gestalten. Der genaue Starttermin hängt von Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft ab – viele Träger nennen den 1. Januar 2026. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
🔒 Digitale Betreuung möglich: Betriebsarzt und Sifa dürfen die Unternehmensführung künftig auch telefonisch oder online beraten (IKT-Beratung) – je nach Träger bis zu einem Drittel der Einsatzzeit. Eine Betriebsbegehung vor Ort bleibt aber Grundlage.
📋 Fortbildungen werden nachweispflichtig: Der jährliche Bericht der Fachleute muss ab sofort Nachweise über absolvierte Fortbildungen enthalten.
✅ Mehr Fachrichtungen als Sifa: Auch Absolventinnen und Absolventen aus Arbeits- und Organisationspsychologie, Biologie oder Ergonomie können künftig als Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifiziert und bestellt werden.
✅ Regelbetreuung für mehr Betriebe: Die Beschäftigtengrenze für die Regelbetreuung nach Anlage 1 wurde von 10 auf 20 Beschäftigte angehoben.
📋 Klarere Mindestanteile: Für mittlere und große Betriebe (Anlage 2) werden die Mindestanteile beider Berufsgruppen am Gesamtumfang auf jeweils 20 Prozent vereinheitlicht.
Digitale Betreuung ja – aber die Nachweise müssen stimmen
Die größte praktische Änderung ist die Kombination aus mehr Flexibilität und mehr Nachweisdruck. Digitale Beratung spart Wege, gerade für kleinere Betriebe. Gleichzeitig stellt die begleitende DGUV Regel 100-002 klar, wie Grundbetreuung und betriebsspezifische Betreuung abzugrenzen sind – und dass die arbeitsmedizinische Vorsorge nach ArbMedVV fester Bestandteil der betriebsspezifischen Betreuung ist, kein freiwilliges Extra.
Für die Praxis heißt das: „Wir haben doch eine Sifa" reicht nicht mehr. Betreuungsmodell, jährlicher Bericht sowie Fortbildungs- und Prüfnachweise sollten zentral, aktuell und jederzeit auffindbar dokumentiert sein. Genau hier unterstützen wir Sie – etwa mit einem sauberen Prüfmanagement inklusive lückenloser Dokumentation sowie mit passenden Schulungen und Unterweisungen, deren Nachweise Sie im Ernstfall sofort vorlegen können.
Was die DGUV Vorschrift 2 2026 für Ihre Arbeitssicherheit in Duisburg und Essen bedeutet
Ob Duisburg, Essen oder das übrige Ruhrgebiet: Die DGUV Vorschrift 2 2026 verschiebt den Fokus klar in Richtung Organisation und Nachweisfähigkeit. Zusammen mit dem steigenden Kontrolldruck der staatlichen Arbeitsschutzaufsicht ist das ein guter Anlass, Ihre Betreuung, Ihre Gefährdungsbeurteilung und Ihre Prüfnachweise einmal grundlegend zu ordnen. Wer Zuständigkeiten, Dokumentenstände und Ablageorte klärt, geht Audits und kurzfristigen Nachfragen deutlich entspannter entgegen.
Fazit
Die DGUV Vorschrift 2 2026 macht die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung digitaler, interdisziplinärer – und vor allem nachweisorientierter. Nutzen Sie die Umstellung, um Ihre Arbeitssicherheit auf ein rechtssicheres Fundament zu stellen. 📋 Jetzt unverbindliches Angebot anfordern: www.sicher-geprueft.de – wir prüfen, schulen und dokumentieren für Betriebe im Ruhrgebiet.




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