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Tore, Türen und Gefahrstoffschränke prüfen: Was ASR A1.7 und TRGS 510 vorschreiben

  • Kai Telzerow
  • vor 2 Tagen
  • 1 Min. Lesezeit
Stahltüren in einer Lagerhalle
Kraftbetätigte Tore zählen zu den am häufigsten vergessenen Prüfobjekten im Betrieb

Krane, Stapler und Regale werden meist zuverlässig geprüft – kraftbetätigte Tore, Brandschutztore und Gefahrstoffschränke geraten dabei oft in Vergessenheit. Dabei sind auch sie überwachungsbedürftige Arbeitsmittel mit klaren Prüffristen.

Kraftbetätigte Tore und Türen nach ASR A1.7

Betreiber gewerblich genutzter, kraftbetätigter Tore sind nach ASR A1.7 verpflichtet, alle Toranlagen unabhängig vom Alter mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen prüfen zu lassen – inklusive Messung der Schließkräfte an den Schließkanten. Auch Brandschutztüren und -tore benötigen eine regelmäßige Funktionsprüfung, damit sie im Ernstfall zuverlässig auslösen.

Gefahrstoffschränke nach TRGS 510

Wer Gefahrstoffe in ortsbeweglichen Behältern lagert, muss die Vorgaben der TRGS 510 einhalten – von der richtigen Lagerklasse bis zur technischen Ausstattung der Schränke. Auch Gerüste und Steigleitern gehören in diesen Bereich der wiederkehrenden Prüfungen, da Mängel hier direkt zu Absturzunfällen führen können.

Wir übernehmen die Prüfung stationärer Einrichtungen gemeinsam mit Ihren übrigen Prüfterminen – so behalten Sie alle Fristen im Blick, statt sie einzeln zu koordinieren.

 
 
 

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