PSA gegen Absturz Prüfung Duisburg: Warum Auffanggurt & Co. jährlich auf den Prüfstand müssen
Ein Auffanggurt, ein Verbindungsmittel, ein Höhensicherungsgerät – für Beschäftigte, die auf Dächern, Bühnen oder an Anlagen in der Höhe arbeiten, ist die persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz (PSAgA) oft die letzte Sicherheit zwischen Routine und schwerem Unfall. Gerade im Herbst und Winter, wenn Wartungs- und Dacharbeiten auf nassen oder vereisten Flächen zunehmen, entscheidet der einwandfreie Zustand dieser Ausrüstung über Leben und Gesundheit. Für Geschäftsführer und Fachkräfte für Arbeitssicherheit in Duisburg und dem Ruhrgebiet gilt deshalb: Die PSA gegen Absturz Prüfung ist keine Formsache, sondern eine klar geregelte Pflicht.
Was zur PSA gegen Absturz gehört
Unter dem Begriff PSA gegen Absturz fasst das Regelwerk mehr zusammen als nur den Gurt. Prüfpflichtig ist das gesamte System, das einen Absturz verhindert oder auffängt:
Auffang- und Haltegurte sowie Rettungsgurte
Verbindungsmittel mit Falldämpfer (Bandfalldämpfer)
Höhensicherungsgeräte und mitlaufende Auffanggeräte
ortsveränderliche und ortsfeste Anschlageinrichtungen
Verbindungselemente wie Karabiner und Schlingen
Wie oft muss die PSA gegen Absturz geprüft werden?
Die Prüfung läuft auf drei Ebenen. Vor der ersten Inbetriebnahme ist eine Sichtprüfung auf ordnungsgemäßen Zustand erforderlich. Vor jeder Benutzung prüft der Anwender die Ausrüstung selbst per Sichtkontrolle – bei Mängeln ist der Einsatz sofort zu stoppen. Und zusätzlich muss der Arbeitgeber die Ausrüstung durch eine sachkundige Person prüfen lassen: nach den Vorgaben des Herstellers, nach Bedarf und mindestens alle 12 Monate. Diese Frist ergibt sich aus der DGUV Regel 112-198. Die sachkundige Person benötigt eine entsprechende Ausbildung und Erfahrung – etwa über einen Lehrgang nach DGUV Grundsatz 312-906.
Wichtig zur Einordnung: PSA gegen Absturz fällt nicht unter die Betriebssicherheitsverordnung (die regelt Arbeitsmittel), sondern unter die PSA-Benutzungsverordnung in Verbindung mit den DGUV Regeln 112-198 und 112-199. Jede Prüfung sollte dokumentiert und das nächste Prüfdatum an der Ausrüstung gekennzeichnet werden.
Haftung: Das steht für die Geschäftsführung auf dem Spiel
Kommt es zu einem Absturzunfall mit nicht geprüfter oder nicht dokumentierter Ausrüstung, kann das für die Verantwortlichen erhebliche Folgen haben. Neben Regressforderungen der Berufsgenossenschaft können der Vorwurf des Organisationsverschuldens sowie zivil- und strafrechtliche Konsequenzen für die Geschäftsführung drohen. Eine lückenlose, nachweisbare Prüfung ist damit nicht nur Beschäftigtenschutz, sondern auch ein zentraler Baustein der Rechtssicherheit im Betrieb.
PSA gegen Absturz Prüfung in Duisburg und dem Ruhrgebiet
Sicher Geprüft prüft Ihre Höhensicherung durch sachkundige Personen und dokumentiert jede Prüfung prüfsicher. Mehr dazu auf unserer Seite Hebe- und Höhensicherheit. Sinnvoll ist, die PSA-Prüfung gemeinsam mit anderen wiederkehrenden Prüfungen zu planen – etwa der Leiterprüfung und der Anschlagmittel-Prüfung nach DGUV Regel 109-017. Wir sind für Betriebe in Duisburg, Essen, Oberhausen und im gesamten Ruhrgebiet vor Ort – eine Übersicht finden Sie auf unseren Städteseiten.
Kostenlose Prüffristen-Checkliste: Behalten Sie alle wiederkehrenden Prüfungen – von der PSA gegen Absturz bis zur Leiter – im Blick. Fordern Sie unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste einfach über das Kontaktformular an.
Sie möchten Ihre PSA gegen Absturz rechtssicher prüfen lassen? Sprechen Sie mit Sicher Geprüft – telefonisch unter +49 178 53 65 903 oder über unser Kontaktformular. Wir melden uns kurzfristig mit einem konkreten Vorschlag.




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