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Brandschutz Prüffristen Duisburg: Das steht in der aktualisierten DGUV Information 205-040

Kai Telzerow
vor 2 Tagen
2 Min. Lesezeit
Prüfer kontrolliert Feuerlöscher und Fluchtweg bei der Brandschutz-Prüfung in Duisburg

Wer ist in Ihrem Betrieb dafür verantwortlich, dass Feuerlöscher, Rauchabzug und Fluchtwege rechtzeitig geprüft werden? Beim Thema Brandschutz Prüffristen Duisburg fehlt in vielen Unternehmen genau diese Übersicht. Die DGUV hat dafür ihre Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ aktualisiert – ein guter Anlass, die eigenen Fristen zu überprüfen. 🔒

Neu: Aktualisierte DGUV Information 205-040 zu Prüffristen im Brandschutz

Die DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ (Ausgabe 2022) liegt in einer aktualisierten Fassung mit Stand März 2026 vor. Laut DGUV betrifft die Aktualisierung die Begleitdokumente zu Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen, Löschanlagen sowie Rauch- und Feuerschutzabschlüssen. Auch der DGUV Newsletter 04/2026 führt die Schrift unter den Neuigkeiten im Vorschriften- und Regelwerk.

Wichtig zu wissen: Die Information trifft selbst keine verbindlichen Festlegungen. Sie hilft Verantwortlichen dabei, den Umfang der Prüfung, die geeignete prüfende Person und den Prüfintervall zu bestimmen. Maßgeblich bleiben die rechtlichen Anforderungen, auf die sich die Tabellen beziehen. Die DGUV weist zudem darauf hin, dass die Tabellen keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben.

Welche Brandschutzeinrichtungen die Tabellen abdecken

Die Begleittabellen der DGUV ordnen Prüfpflichten nach Einrichtungen. Dazu gehören unter anderem:

  • ✅ Feuerlöscheinrichtungen

  • ✅ Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA)

  • ✅ Rauch- und Feuerschutzabschlüsse

  • ✅ Branderkennungs- und Alarmierungsanlagen

  • ✅ Löschanlagen

  • ✅ Einrichtungen zur Flucht und Rettung

  • ✅ Organisatorische Maßnahmen

Für jede dieser Einrichtungen sollten Sie wissen, welche Frist gilt und wer die Prüfung durchführen darf. Genau hier hilft ein sauberes Prüfmanagement.

Was Betriebe in Duisburg und Essen jetzt tun sollten

Als Geschäftsführer, Facility Manager oder Fachkraft für Arbeitssicherheit tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Betrieb Ihrer Brandschutzeinrichtungen. Diese Schritte bringen schnell Klarheit:

  • 📋 Bestandsaufnahme: Welche Brandschutzeinrichtungen gibt es an jedem Standort?

  • 📋 Fristen abgleichen: Prüfintervalle mit den DGUV-Tabellen und den zugrunde liegenden Vorschriften vergleichen.

  • 📋 Prüfende Person klären: Ist die Qualifikation für die jeweilige Einrichtung nachgewiesen?

  • 📋 Dokumentation: Prüfungen, Mängel und Behebung nachvollziehbar festhalten.

  • 📋 Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Brandschutz gehört in jede Gefährdungsbeurteilung.

Auch die Frage, wie viele Brandschutzhelfer Ihr Betrieb braucht, hängt eng mit dem Brandschutzkonzept zusammen. Dazu lesen Sie unseren Beitrag Brandschutzhelfer Duisburg: Wie viele braucht Ihr Betrieb?.

Fazit: Brandschutz Prüffristen Duisburg im Griff behalten

Die aktualisierte DGUV Information 205-040 ist eine praxisnahe Orientierungshilfe, ersetzt aber keine fachliche Prüfung vor Ort. Wer seine Fristen kennt und lückenlos dokumentiert, ist bei Kontrollen und im Schadenfall deutlich besser aufgestellt. ✅

Kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern – wir senden Ihnen den Überblick über die wichtigsten Prüffristen gern zu.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Quellen: DGUV Information 205-040 „Prüffristen im Brandschutz“ (publikationen.dguv.de), DGUV Newsletter 04/2026.

 
 
 

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