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Brandschutzhelfer Duisburg: Wie viele braucht Ihr Betrieb? Das fordert die ASR A2.2

Kai Telzerow
vor 16 Stunden
2 Min. Lesezeit

Brennt es im Betrieb, zählen die ersten Minuten. Wer dann löschen und evakuieren kann, entscheidet oft über die Schadenshöhe. Genau dafür brauchen Sie Brandschutzhelfer. In diesem Beitrag erfahren Sie, was die ASR A2.2 für Ihren Betrieb in Duisburg und Essen verlangt. 🔥


Brandschutzhelfer in Duisburg: Mitarbeiter mit Feuerlöscher in einer Lagerhalle
Brandschutzhelfer mit Feuerlöscher im Lager – Ausbildung und Einsatz im Betrieb

Brandschutzhelfer Duisburg: Wie viele braucht Ihr Betrieb?


Die Pflicht ergibt sich aus § 10 ArbSchG, der DGUV Vorschrift 1 und der Technischen Regel ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“. Als Richtwert gilt bei normaler Brandgefährdung: mindestens 5 % der Beschäftigten sollten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Bei erhöhter Brandgefährdung kann mehr nötig sein – das ergibt Ihre Gefährdungsbeurteilung. Bei 20 Beschäftigten ist das also mindestens ein Helfer, bei 150 Beschäftigten mindestens acht.


Wichtig für die Praxis: Rechnen Sie Schichtbetrieb, Urlaub und Krankheit ein. Viele Betriebe bilden deshalb deutlich mehr Helfer aus als das Minimum, damit in jeder Schicht und an jedem Standort jemand verfügbar ist.


Ausbildung und Auffrischung der Brandschutzhelfer


Die Inhalte orientieren sich an der DGUV Information 205-023. Typisch sind:

  • Theorie (ca. 1,5 bis 2 Stunden): Brennen und Löschen, Brandgefahren im Betrieb, Brandschutzordnung, Verhalten im Brandfall

  • Praxis (ca. 30 bis 60 Minuten): Löschübung mit dem Feuerlöscher – die Praxis ist Pflicht, reine Online-Kurse reichen nicht

  • Auffrischung: empfohlen alle 3 bis 5 Jahre sowie nach baulichen Änderungen, Personalwechsel oder neuen Gefahren wie Lithium-Ionen-Akkus


Ein fester gesetzlicher Ablauftermin existiert nicht – im Schadensfall wird aber geprüft, ob Ihre Helfer aktuell geschult waren. Passende Formate finden Sie bei unseren Schulungen und Unterweisungen für Ihren Betrieb.


Checkliste: So setzen Sie die Brandschutzhelfer-Pflicht um ✅


  • 📋 Beschäftigtenzahl pro Schicht und Standort ermitteln

  • 🔒 Brandgefährdung in der Gefährdungsbeurteilung bewerten und Helferzahl festlegen

  • ✅ Geeignete Mitarbeiter benennen und Ausbildung samt Löschübung durchführen

  • 📋 Namen der Helfer aushängen und in der Brandschutzordnung dokumentieren

  • ✅ Auffrischung terminieren und Teilnahme nachweisen


Fazit


Brandschutzhelfer sind keine Kür, sondern Teil Ihrer Organisationspflichten als Arbeitgeber. Mit klarer Planung, ausreichend Reserve und dokumentierter Ausbildung sind Sie rechtssicher aufgestellt. Wir unterstützen Sie als Partner für Arbeitssicherheit im Ruhrgebiet gern dabei.


Die kostenlose Prüffristen-Checkliste für Ihren Betrieb können Sie über unsere Kontaktseite anfordern.


Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. 📞

 
 
 

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