Staplerschein Duisburg: Das ändert sich mit dem neuen DGUV Grundsatz 308-001
Wer in Duisburg, Essen oder dem Ruhrgebiet Gabelstapler im Betrieb einsetzt, kennt den Staplerschein. Genau dieser Begriff steht jetzt auf dem Prüfstand: Die DGUV hat im Juni 2026 den Entwurf eines neuen DGUV Grundsatzes 308-001 zur Qualifizierung von Flurförderzeugführern vorgelegt. Der Entwurf liegt bis zum 1. November 2026 zur Kommentierung aus. Wichtig: Es ist ein Entwurf – bis zur Veröffentlichung der endgültigen Fassung gilt der bisherige Grundsatz weiter.

Staplerschein Duisburg: Was der Entwurf ändern soll
Laut dem Entwurf (Stand 15. Juni 2026) sollen vor allem diese Punkte neu geregelt werden:
📋 Fahrzeugtypspezifische Module statt der bisherigen Stufen: Wer auf dem Gegengewichtsstapler qualifiziert ist, darf nicht automatisch Schubmast- oder Vertikal-Kommissionierer fahren.
🔒 Mitgänger-Flurförderzeuge mit Kraftantrieb (z. B. elektrische Deichselgeräte) erhalten eigene Module.
✅ Höhere Prüfungshürde: Die Bestehensgrenze der Theorieprüfung soll von 70 auf 80 Prozent steigen.
💻 Digitale Formate wie Live-Online oder E-Learning sind möglich – ein reines Video mit Test genügt aber nicht, Praxis und Praxisprüfung bleiben am realen Fahrzeug.
📝 Dokumentation und Trainer: Die praktische Prüfung muss nachvollziehbar dokumentiert werden, Trainer brauchen Erfahrung mit dem jeweiligen Fahrzeugtyp.
Quellen: Entwurf auf der Website der DGUV (Fachbereich Holz und Metall bzw. Handel und Logistik) sowie Fachbeitrag von rennie.expert vom 10. Juli 2026. Die DGUV rechnet mit einer endgültigen Veröffentlichung frühestens im ersten Quartal 2027.
Was Betreiber im Ruhrgebiet jetzt tun sollten
Sie müssen heute nichts überstürzen – aber Sie können sich vorbereiten. Unabhängig vom Entwurf bleibt die jährliche Unterweisung Pflicht, und die betriebliche Einweisung ersetzt kein externes Training. Unsere Empfehlung:
Erfassen Sie, welche Flurförderzeug-Typen in Ihrem Betrieb im Einsatz sind und wer wofür qualifiziert ist.
Prüfen Sie ältere Nachweise: Steht dort die konkrete Bauart? Wenn nicht, planen Sie eine Ergänzung ein.
Dokumentieren Sie Unterweisungen und Einweisungen lückenlos – das schützt Sie bei Unfällen und Betriebsprüfungen.
Verbinden Sie die Qualifizierung mit der fälligen UVV-Prüfung Ihrer Stapler, damit Fahrzeug und Fahrer gleichzeitig auf aktuellem Stand sind.
Mehr zu Prüfung, Fahrerqualifizierung und Betreiberpflichten finden Sie auf unserer Seite zur UVV-Prüfung für Gabelstapler und Staplersicherheit. Für Ihre Mitarbeiter bieten wir außerdem Schulungen und Unterweisungen direkt bei Ihnen vor Ort an.
Fazit: Staplerschein Duisburg bleibt gültig – Vorbereitung lohnt sich
Der Entwurf zeigt die Richtung: mehr Fahrzeugbezug, strengere Prüfung, bessere Dokumentation. Bestehende Nachweise werden nicht automatisch ungültig. Wer seine Stapler-Flotte und Qualifikationen jetzt sauber erfasst, ist für die endgültige Fassung bestens gerüstet.
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