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Ladeleitung Prüfung Duisburg: Neue DGUV-Regeln für E-Auto-Ladekabel

Kai Telzerow
vor 1 Tag
2 Min. Lesezeit
Elektrofachkraft prüft Ladeleitung und Ladestation für Elektrofahrzeuge auf einem Firmenparkplatz in Duisburg
Ladeleitung Prüfung Duisburg: Elektrofachkraft kontrolliert Ladekabel und Ladestation im Betrieb

Der Fuhrpark wird elektrisch – und damit wächst eine Prüfpflicht, die viele Betriebe noch nicht auf dem Zettel haben: die Ladeleitung Prüfung Duisburg-Frage. Wer darf das Ladekabel eines Firmen-E-Autos eigentlich prüfen, und worauf kommt es dabei an? Seit Juli 2026 gibt es dazu eine neue Orientierung der DGUV. 🔒

Neu seit Juli 2026: DGUV-Publikation FBETEM-009 zur Ladeleitung Prüfung

Im Juli 2026 hat die DGUV die Publikation „Fachkundige Person Hochvolt (FHV) – Zusätzliche Qualifizierungen für das wiederkehrende Prüfen von Ladeleitungen und Notladeleitungen“ (DGUV Fachbereich AKTUELL FBETEM-009) veröffentlicht. Auf 16 Seiten regelt sie, welche Zusatzqualifikation Personen brauchen, die mobile Ladekabel von Hochvolt-Fahrzeugen wiederkehrend prüfen.

Die wichtigsten Punkte im Überblick:

  • Wer prüft: Fachkundige Personen Hochvolt (FHV) mit Qualifikation nach DGUV Information 209-093, mindestens Stufe 2S, plus die beschriebene Zusatzqualifizierung.

  • Geltungsbereich: mobile Ladekabel, die zum Fahrzeug gehören oder vom Hersteller ausdrücklich freigegeben sind. Fest an einer Wallbox angeschlossene Leitungen, Verlängerungskabel und Fahrzeugsteckdosen sind davon nicht erfasst.

  • Ausbildung: 6 Einheiten Theorie (teils digital möglich) und 9 Einheiten Praxis, mit mindestens zwei beaufsichtigten Prüfungen je Teilnehmer, dazu eine theoretische und praktische Abschlussprüfung.

  • Sichtprüfung: eine neue Checkliste deckt Stecker, Kupplungen, Kontakte, Zugentlastung, Knickschutz, Gehäuse und Isolation ab – ebenso Anzeichen von Überlastung, Korrosion, Feuchtigkeit oder Hitzeschäden.

  • Mängel: defekte Kabel werden gekennzeichnet; Reparaturen sind ausdrücklich nicht Teil der Qualifikation.

Ladestation im Betrieb: Was zusätzlich zur Ladeleitung gilt

Das Ladekabel ist nur ein Teil der Anlage. Die Ladestation selbst ist eine elektrische Betriebsmittel- bzw. Anlagenprüfung nach DGUV Vorschrift 3, die eine Elektrofachkraft durchführt. Laut Fachpresse gilt das unabhängig davon, ob die Station öffentlich zugänglich ist – auch eine Wallbox auf dem Firmenparkplatz, die nur ein Mitarbeiter nutzt, fällt darunter. Die Prüffrist ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung; Fristverlängerungen sind möglich, bei hohem Risiko wird häufig eine jährliche Prüfung empfohlen.

Für Geschäftsführer und Facility Manager heißt das: Die Ladeinfrastruktur gehört in Ihre Gefährdungsbeurteilung – inklusive Prüffristen, Zuständigkeiten und Dokumentation. Wie Sie solche Pflichten sauber nachweisen, lesen Sie auch in unserem Beitrag zur Dokumentation von Unterweisungen.

Checkliste: So gehen Sie bei der Ladeleitung Prüfung in Duisburg vor

  • Bestand erfassen: Welche Ladekabel, Notladekabel und Ladestationen gibt es im Betrieb?

  • Zuständigkeiten klären: Wer prüft intern, wer extern? Ist die FHV-Qualifikation inklusive Zusatzqualifizierung vorhanden?

  • Prüffristen festlegen und in der Gefährdungsbeurteilung begründen. ✅

  • Mängel kennzeichnen, defekte Kabel aus dem Verkehr ziehen und Prüfungen lückenlos dokumentieren. 📋

  • Mitarbeitende zum sicheren Umgang mit Ladetechnik unterweisen – etwa im Rahmen der jährlichen Unterweisungen.

Fazit

Mit der neuen DGUV-Publikation wird klarer, wer Ladeleitungen von E-Fahrzeugen wiederkehrend prüfen darf. Wer jetzt Bestand, Zuständigkeiten und Fristen sauber aufsetzt, ist für Kontrollen der Berufsgenossenschaft gut gerüstet. Hinweis: Schulungsangebote zur Zusatzqualifizierung werden laut ZKF derzeit von Anbietern vorbereitet.

Kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern – wir senden Ihnen den Überblick über die wichtigsten Prüffristen gern zu.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

Quellen: DGUV Fachbereich AKTUELL FBETEM-009 (Juli 2026, laut ZKF), firmenauto.de zur Prüfpflicht von Ladesäulen auf Firmengelände.

 
 
 

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