Anschlagmittel Prüfung Duisburg: Das fordert die DGUV Regel 109-017 von Betrieben
🔒 Ein verschlissenes Hebeband oder eine Kette mit Rissen kann beim Lasttransport reißen – mit schweren Folgen für Mitarbeiter und Betrieb. Doch wie oft muss die Anschlagmittel Prüfung in Duisburg und im Ruhrgebiet eigentlich erfolgen, und wer darf sie durchführen? Dieser Beitrag fasst die wichtigsten Anforderungen für Geschäftsführer, Facility Manager und Fachkräfte für Arbeitssicherheit zusammen.

Anschlagmittel Prüfung Duisburg: Welche Fristen gelten?
Als Orientierung für Lastaufnahme- und Anschlagmittel gilt die DGUV Regel 109-017: Anschlagmittel wie Ketten, Rundschlingen, Hebebänder und Drahtseile werden spätestens einmal jährlich durch eine befähigte Person geprüft. Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber, Prüffristen auf Basis der Gefährdungsbeurteilung festzulegen – und bei hoher Beanspruchung kann die Frist deutlich kürzer sein.
Kürzere Intervalle sind sinnvoll bei:
hoher Auslastung und täglichem Einsatz, z. B. in Logistik und Produktion
Hitze, Chemikalien, Korrosion oder scharfen Kanten
Stößen und häufigem Transport zwischen Standorten
Zusätzlich gilt: Rundstahlketten brauchen laut gängiger Praxis alle drei Jahre eine zerstörungsfreie Rissprüfung. Fehlt die fristgerechte Prüfung, ist das Anschlagmittel zu sperren – eine pauschale Toleranz gibt es nicht.
Wer darf Anschlagmittel prüfen?
Die wiederkehrende Prüfung führt eine zur Prüfung befähigte Person durch, die der Arbeitgeber beauftragt (siehe TRBS 1203). Entscheidend ist der aufgabenbezogene Kompetenznachweis – ein allgemeines Lehrgangszertifikat reicht nicht automatisch aus.
Davon zu unterscheiden ist die tägliche Anwenderkontrolle: Vor jedem Einsatz prüfen unterwiesene Beschäftigte auf offensichtliche Mängel wie Risse, Schnitte, Verformungen, Korrosion, fehlende Kennzeichnung oder defekte Hakensicherungen. Im Zweifel gilt: sofort sperren. Passende Unterweisungen finden Sie bei unseren Leistungen für Hebe- und Höhensicherheit.
Dokumentation: Das gehört in den Prüfnachweis
Nach § 14 BetrSichV muss das Ergebnis der Prüfung dokumentiert werden. Mindestens erforderlich sind Art und Umfang der Prüfung, das Ergebnis sowie Name und Unterschrift der befähigten Person. In der Praxis bewähren sich zusätzlich:
eindeutige Kennzeichnung bzw. ID jedes Anschlagmittels
Bauart, Tragfähigkeit und Einsatzort
festgestellte Mängel und ergriffene Maßnahmen
der nächste Prüftermin
getrennte Fälligkeiten für Jahresprüfung und Rissprüfung
Nach einem schädigenden Ereignis oder einer sicherheitsrelevanten Instandsetzung ist außerdem eine außerordentliche Prüfung nötig – bis dahin bleibt das Anschlagmittel gesperrt.
Fazit: Mit klaren Fristen auf der sicheren Seite
✅ Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person, tägliche Anwenderkontrolle und lückenlose Dokumentation – so sind Ihre Anschlagmittel sicher und Ihr Betrieb bei Kontrollen und im Schadensfall gut aufgestellt. Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung; maßgeblich sind die Originaltexte der genannten Vorschriften und Ihre Gefährdungsbeurteilung.
📋 Kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern – damit behalten Sie alle Fristen im Blick.
Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen Ihre Anschlagmittel zuverlässig in Duisburg, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.




Kommentare