Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen in Duisburg: Mängel auf Rekordhoch
- Kai Telzerow
- 7. Aug.
- 3 Min. Lesezeit
Am 3. Juni 2026 hat der TÜV-Verband den „Baurechtsreport 2026" veröffentlicht – und die Zahlen darin sind ein Weckruf. Die technische Gebäudesicherheit in Deutschland verschlechtert sich über nahezu alle Anlagentypen hinweg. Gut jede dritte wiederkehrend geprüfte Anlage wies 2025 wesentliche Mängel auf. Das ist ein Höchststand. Für Geschäftsführer, Facility Manager und Fachkräfte für Arbeitssicherheit im Ruhrgebiet heißt das: Die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen gehört ganz nach oben auf die Prioritätenliste – nicht in den Stapel „machen wir nächstes Jahr".

Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen: Die Zahlen für 2025 im Überblick
Der Baurechtsreport wertet die Ergebnisse der wiederkehrenden Prüfungen an sicherheits- und brandschutzrelevanter Gebäudetechnik aus. Die wichtigsten Werte:
35,9 % der wiederkehrend geprüften Anlagen hatten wesentliche Mängel – ein Anstieg um 9 Prozentpunkte gegenüber 2024 (26,9 %).
Weitere 37,2 % wiesen geringfügige Mängel auf. Nur noch gut jede vierte Anlage war mängelfrei (26,9 %).
Lüftungsanlagen: 44,2 % wesentliche Mängel – der höchste Wert aller Anlagentypen (2024: 34,8 %).
Feuerlöschanlagen: 40,6 % wesentliche Mängel, ein Sprung um mehr als 10 Prozentpunkte (2024: 30,4 %).
Sicherheitsstromversorgung: 35,2 % wesentliche Mängel (2024: 30,0 %) – nur 18,2 % der Anlagen waren ohne Beanstandung.
Sicherheitsbeleuchtung: 35,0 % wesentliche Mängel, nur 19,9 % mängelfrei.
Selbst bei Erstprüfungen vor Inbetriebnahme stieg der Anteil wesentlicher Mängel auf 26,3 % (2024: 19,7 %).
Besonders der letzte Punkt ist bemerkenswert: Wenn schon neue Anlagen mit Mängeln in Betrieb gehen, entstehen viele Probleme bereits in der Planungs- und Errichtungsphase – und wandern von dort ungeprüft in den laufenden Betrieb.
Warum die Mängelquoten steigen
Der TÜV-Verband nennt mehrere Ursachen: Gebäude werden technisch immer komplexer, gleichzeitig geraten Wartung und Instandhaltung unter Kostendruck. Hinzu kommt, dass der Betrieb sicherheitstechnischer Anlagen zunehmend spezialisiertes Fachwissen erfordert. Fehler an den Schnittstellen zwischen einzelnen Systemen, unzureichende Wartung oder schlicht fehlendes Personal führen dazu, dass Mängel entstehen – und über längere Zeit bestehen bleiben.
Der wichtigste Satz für die Praxis lautet: Wartung ersetzt keine Prüfung. Ein Wartungsvertrag mit dem Hersteller belegt nicht, dass eine Anlage im Ernstfall funktioniert – dafür braucht es die dokumentierte, wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person. Genau hier setzt unser Prüfmanagement mit lückenloser Dokumentation an: Wir erfassen Ihre prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmittel, überwachen die Fristen und liefern revisionssichere Protokolle, die jedem Audit standhalten.
Was Betriebe in Duisburg und Essen jetzt konkret tun sollten
Aus den Ergebnissen lassen sich vier sehr praktische Schritte ableiten – unabhängig davon, ob Sie eine Produktionshalle, ein Bürogebäude oder ein Logistikzentrum betreiben:
📋 Anlagenkataster aufbauen: Erfassen Sie alle prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmittel an einem Ort – von der Sicherheitsbeleuchtung über die Notstromversorgung bis zu Toranlagen, Regalen, Staplern und ortsfesten elektrischen Anlagen.
✅ Prüffristen verbindlich festlegen: Ergeben sich aus Gefährdungsbeurteilung, BetrSichV, DGUV-Vorschriften und den jeweiligen technischen Regeln. Ein Termin ohne Verantwortlichen ist kein Termin.
🔒 Mängel konsequent abarbeiten: Ein festgestellter wesentlicher Mangel muss zeitnah behoben und die Beseitigung anschließend nachgeprüft und dokumentiert werden. Genau daran scheitert es in der Praxis am häufigsten.
Neu- und Umbauten früh einbinden: Lassen Sie sicherheitsrelevante Anlagen vor der Inbetriebnahme prüfen, statt Mängel erst Jahre später bei der ersten wiederkehrenden Prüfung zu entdecken.
Fazit: Prüfen statt hoffen
Der Baurechtsreport 2026 beschreibt keinen Einzelfall, sondern einen Trend über nahezu alle Anlagentypen hinweg. Wer die Prüfung sicherheitstechnischer Anlagen als lästige Pflicht behandelt, riskiert im Ernstfall genau die Systeme, die Menschen schützen sollen – und im Schadensfall eine sehr unangenehme Frage nach der Organisationsverantwortung. Die gute Nachricht: Mit einem sauber geführten Prüfkataster und festen Fristen ist das Thema beherrschbar.
Sie wollen wissen, welche Anlagen und Arbeitsmittel in Ihrem Betrieb prüfpflichtig sind und wann die nächste Frist läuft? Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen direkt bei Ihnen vor Ort in Duisburg, Essen und im gesamten Ruhrgebiet.
📋 Extra-Tipp: Fordern Sie unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste an – die Übersicht zeigt Ihnen auf einen Blick, welche Prüfung in welchem Intervall fällig wird.
Quelle: TÜV-Verband e. V., „TÜV Baurechtsreport 2026", Pressemitteilung vom 3. Juni 2026.



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