Baumaschinenführer-Ausbildung: Befähigungsnachweis nach DGUV Grundsatz 301-005
- Kai Telzerow
- vor 3 Tagen
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Bagger und Radlader zählen zu den unfallträchtigsten Arbeitsmitteln auf Baustellen. Kippgefahr, eingeschränkte Sicht und der Kontakt zu anderen Gewerken machen eine fundierte Qualifikation der Fahrer unverzichtbar.
Befähigungsnachweis statt Einweisung
Nach DGUV Vorschrift 1 und DGUV Grundsatz 301-005 (in Verbindung mit DGUV Regel 100-500, Kapitel 2.12) müssen Fahrer von Erdbaumaschinen ihre Befähigung gegenüber dem Unternehmer nachweisen. Eine kurze mündliche Einweisung reicht dafür nicht aus – gefordert ist eine dokumentierte, theoretische und praktische Qualifizierung.
Praxisnahe Ausbildung für Bagger- und Radladerfahrer
Wir bilden Ihre Fahrer direkt vor Ort oder in unserem Schulungszentrum aus – mit Fokus auf Standsicherheit, Unfallverhütung und den sicheren Umgang mit Erdbaumaschinen. Am Ende steht ein Befähigungsnachweis, den Ihre Mitarbeiter bei jeder Baustellenkontrolle vorlegen können.
Übrigens: Auch bei unserem eigenen Bagger-Einsatz auf dem Hornbach Sommerfest in Duisburg stand die Arbeitssicherheit im Mittelpunkt – Eindrücke davon finden Sie in unserem Erfahrungsbericht.
Ergänzend empfehle ich Ihnen die Beiträge Kranprüfung nach DGUV Vorschrift 52: Ablauf, Fristen und warum Prüfgewichte Pflicht sind und Bagger-Action beim Hornbach Sommerfest: Arbeitssicherheit & UVV-Prüfung in Duisburg hautnah erleben.




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