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Winterdienst Betriebsgelände Duisburg: Rutschgefahr vor dem ersten Frost absichern

Kai Telzerow
3. Okt.
2 Min. Lesezeit

Wenn die ersten Nachtfröste kommen, steigt auf Firmenhöfen, Laderampen und Parkplätzen die Zahl der Stolper- und Rutschunfälle spürbar. Der Winterdienst auf dem Betriebsgelände ist in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet deshalb keine Nebensache, sondern Teil Ihrer Arbeitgeberpflichten – und er sollte vor dem ersten Frost organisiert sein. ❄️

Winterdienst Betriebsgelände Duisburg: Sicherheitsfachkraft prüft vereistes Lagertor und Staplerzufahrt
Winterdienst auf dem Betriebsgelände: Rutschgefahr erkennen, bevor etwas passiert.

Winterdienst Betriebsgelände Duisburg: Wer ist verantwortlich?

Die Verkehrssicherungspflicht auf dem Betriebsgelände ergibt sich aus § 823 BGB sowie aus dem Arbeitsschutzgesetz. Als Arbeitgeber müssen Sie dafür sorgen, dass Beschäftigte, Lieferanten und Besucher Wege, Zufahrten und Parkflächen sicher nutzen können. Die Pflicht lässt sich delegieren – etwa an Hausmeister, Facility Management oder einen Winterdienst-Dienstleister –, die Gesamtverantwortung und die Kontrolle bleiben aber bei Ihnen. Entscheidend ist ein schriftlich geregelter Zuständigkeits- und Kontrollplan.


Rutschgefahr im Betrieb: Das verlangen die Regeln

Nach Anhang 1.5 der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) müssen Fußböden rutschhemmend sein. Konkretisiert wird das durch die ASR A1.5/1,2 „Fußböden“, die DGUV Regel 108-003 und die DGUV Information 208-041 zur Bewertung der Rutschgefahr unter Betriebsbedingungen. Die Rutschhemmung von Bodenbelägen wird in R-Gruppen (R 9 bis R 13 nach DIN 51130) eingeteilt – je nachdem, wie stark ein Bereich durch Nässe, Fette oder Verschmutzung belastet ist. Im Winter kommen Eis, Schneematsch und eingetragene Nässe hinzu, vor allem an Eingängen, Treppen, Rampen und Staplerwegen.


Checkliste: So sichern Sie Ihr Gelände vor dem ersten Frost ✅

  • Verantwortlichkeiten klären: Wer räumt und streut wann – und wer kontrolliert es? Zeiten und Vertretungen schriftlich festhalten.

  • Gefahrenstellen erfassen: Rampen, Treppen, Eingänge, Stapler- und Fußgängerwege, Raucherbereiche und Parkplätze begehen und markieren.

  • Material und Geräte bereitstellen: Streugut, Schneeschieber und Besen vorrätig halten; auf geeignetes Streugut achten.

  • Schmutzfangzonen und Matten: Eingetragene Nässe im Eingangsbereich reduzieren, um Rutschen im Gebäude zu vermeiden.

  • Beleuchtung prüfen: In der dunklen Jahreszeit werden Glätte und Stufen schlechter erkannt – defekte Leuchten zügig ersetzen.

  • Dokumentation: Kontrollgänge und Streuzeiten nachweisbar festhalten. Im Schadensfall ist das Ihr wichtigster Beleg.

  • Unterweisung: Beschäftigte zu Schuhwerk, Gehverhalten und Meldung von Gefahrenstellen unterweisen.


Gabelstapler und Winter: Besondere Risiken im Außenbereich

Auf nassen oder vereisten Flächen verlängern sich Bremswege, und Lasten können beim Kurvenfahren leichter ins Rutschen geraten. Prüfen Sie deshalb, ob Fahrwege im Außenbereich ausreichend geräumt und abgestreut sind, und weisen Sie Fahrer auf angepasste Geschwindigkeit hin. Wichtig ist, dass diese Anforderungen in Ihrer Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt sind.


So unterstützt Sie Sicher Geprüft

Rutschgefahren gehören in jede Gefährdungsbeurteilung. Mit unserer Gefährdungsbeurteilung für Ihren Betrieb erfassen wir Verkehrswege, Außenbereiche und Arbeitsplätze, leiten konkrete Winter-Maßnahmen ab und dokumentieren alles prüffest – für Betriebe in Duisburg, Essen und im Ruhrgebiet.


Kostenlose Prüffristen-Checkliste: Fordern Sie jetzt die kostenlose Prüffristen-Checkliste an und behalten Sie alle Pflichtprüfungen im Blick.


Fazit

Ein geregelter Winterdienst auf dem Betriebsgelände schützt Ihre Beschäftigten und Sie selbst vor Haftungsrisiken. Wer Zuständigkeiten, Kontrollen und Dokumentation jetzt festlegt, ist für Glätte und Frost gut vorbereitet. 🔒


Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 
 
 

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