Sicherheitsbeauftragte Pflicht Duisburg: Neue Schwelle seit Mai 2026

Wichtige Änderung für Betriebe im Ruhrgebiet: Seit dem 29. Mai 2026 gelten neue Schwellenwerte für die Sicherheitsbeauftragte Pflicht in Duisburg, Essen und bundesweit. Der Bundestag hatte die Änderung von § 22 SGB VII am 26. März 2026 beschlossen. Was das konkret für Ihren Betrieb bedeutet, erfahren Sie hier. 🔒
Sicherheitsbeauftragte Pflicht: Das hat sich geändert
Bislang galt die Faustregel: Ab 20 Beschäftigten muss ein Sicherheitsbeauftragter bestellt werden. Die neue Regelung staffelt die Pflicht nun nach Betriebsgröße und Gefährdungslage:
Unter 20 Beschäftigte: keine Bestellpflicht – unabhängig von den Gefährdungen.
20 bis 49 Beschäftigte: Pflicht nur noch bei besonderer Gefährdung für Leben und Gesundheit.
Ab 50 Beschäftigten: weiterhin generelle Pflicht zur Bestellung.
Nach Angaben der IHK bleibt zudem § 20 der DGUV Vorschrift 1 gültig, bis die Unfallversicherungsträger ihre Vorschriften formell anpassen. Prüfen Sie daher auch die Hinweise Ihrer Berufsgenossenschaft.
Wer im Ruhrgebiet jetzt genau hinschauen sollte
Gerade in Industrie, Logistik und Handwerk – also typisch für Duisburg und Essen – liegen viele Betriebe zwischen 20 und 49 Beschäftigten. Hier entscheidet nicht mehr die Kopfzahl allein, sondern die Frage: Gibt es eine besondere Gefährdung? Die Grundlage für diese Einschätzung ist Ihre
Gefährdungsbeurteilung. Wer Gabelstapler, Hochregale, Pressen oder Gefahrstoffe im Betrieb hat, wird eine besondere Gefährdung häufig nicht ausschließen können.
Wichtig: Auch wenn die Pflicht entfällt, bleibt der Arbeitgeber für die Sicherheit verantwortlich. Ein Sicherheitsbeauftragter kann freiwillig weiterhin sinnvoll sein – als Ansprechpartner im Team und zur Unfallvermeidung.
Checkliste: Das sollten Sie jetzt tun
Beschäftigtenzahl prüfen: Wo steht Ihr Betrieb – unter 20, 20 bis 49 oder ab 50? ✅
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren: Liegt eine besondere Gefährdung vor? Dokumentieren Sie Ihre Einschätzung. 📋
Bestehende Bestellungen bewerten: Entscheiden Sie bewusst, ob Sie Sicherheitsbeauftragte beibehalten.
Unterweisungen sicherstellen: Die jährlichen Unterweisungen bleiben Pflicht – mehr dazu auf unserer Seite zu Schulungen und Unterweisungen.
Berufsgenossenschaft prüfen: Achten Sie auf Konkretisierungen der Kriterien durch Ihren Unfallversicherungsträger.
Fazit
Die Sicherheitsbeauftragte Pflicht in Duisburg und Essen ist für kleinere Betriebe gelockert worden, hängt aber bei 20 bis 49 Beschäftigten jetzt stark von der Gefährdungslage ab. Eine saubere, aktuelle Gefährdungsbeurteilung ist damit wichtiger denn je. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung. 🔒
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