Regalprüfung Pflicht: Was DGUV 208-061 für Lagerbetriebe in Duisburg und Essen bedeutet
Kaum ein Lagerbereich wird bei Betriebsprüfungen so häufig übersehen wie die Regalanlagen – dabei zählt die Regalprüfung Pflicht zu den grundlegendsten Anforderungen der Betriebssicherheitsverordnung. Seit die DGUV Information 208-061 im Sommer 2024 die bisherige DGUV Regel 108-007 abgelöst hat, gelten für Palettenregale, Kragarmregale und Fachbodenregale präzisere technische Vorgaben. Viele Lagerbetreiber im Ruhrgebiet wissen bis heute nicht genau, was sich dadurch konkret verändert hat – und wo bei einer Kontrolle oder im Schadensfall die größten Haftungsrisiken liegen.
Regalprüfung Pflicht: Das sagt die DGUV 208-061
Grundlage der Regalprüfung Pflicht bleibt die DIN EN 15635 in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Wer gewerblich genutzte Regalanlagen betreibt, muss diese regelmäßig von einer befähigten Person kontrollieren lassen – unabhängig davon, ob es sich um ein Palettenregal, ein Kragarmregal oder ein Mehrgeschossregal handelt. Die DGUV 208-061 präzisiert dabei zentrale technische Anforderungen, etwa an den Anfahrschutz, die Aushebesicherung der Regalträger und die zulässige Standsicherheit.
Diese Änderungen kennen viele Lagerbetreiber noch nicht
Gegenüber der alten DGUV 108-007 haben sich einige technische Details spürbar verschärft oder präzisiert:
🔒 Anfahrschutz: Empfohlen wird nun eine Mindesthöhe von 400 mm mit einer Energieaufnahme von mindestens 400 Joule – zuvor war die Anforderung nur pauschal formuliert.
📋 Dokumentation: Die Nachweispflicht nach § 3 und § 14 BetrSichV wird inhaltlich konkreter gefasst – eine einfache Selbsterklärung reicht in der Praxis oft nicht mehr aus.
✅ Standsicherheit: Erstmals werden auch unbeladene Zustände sowie horizontale Kräfte wie Windlasten in die Bewertung einbezogen.
⚠️ Schulung: Für Mitarbeitende, die Regale be- und entladen, empfiehlt die DGUV 208-061 regelmäßige Schulungen – auch zum sicheren Einsatz von Flurförderzeugen.
Warum lückenlose Dokumentation über Haftung entscheidet
Gerade beim Thema Dokumentation zeigt sich der größte Unterschied zur alten Regel. Die Prüfpflichten für Arbeitsmittel nach § 14 BetrSichV – dazu zählt auch die Regalprüfung – rücken seit diesem Jahr zusätzlich in den Fokus der staatlichen Arbeitsschutzbehörden, die ihre Kontrolldichte spürbar erhöht haben. Fehlt im Schadensfall der lückenlose Nachweis über Sichtprüfungen, Fachprüfungen und behobene Mängel, drohen nicht nur Bußgelder, sondern auch persönliche Haftungsrisiken für die Geschäftsführung. Ein strukturiertes digitales Prüfmanagement hilft dabei, alle Prüftermine, Protokolle und Mängelbehebungen jederzeit lückenlos nachweisbar zu halten.
Prüfintervalle im Überblick
Die Regalprüfung Pflicht umfasst zwei sich ergänzende Prüfstufen:
👁️ Wöchentliche Sichtprüfung: durchgeführt durch geschultes eigenes Personal, dokumentiert auch bei augenscheinlich unauffälligem Zustand.
🔧 Jährliche Fachprüfung: durchgeführt durch eine befähigte Person nach DGUV 208-061, mit vollständigem Prüfprotokoll je Regalfeld.
Damit Sie den Überblick über alle Prüftermine in Ihrem Betrieb behalten, unterstützen wir Sie gerne mit unserer kostenlosen Prüffristen-Checkliste – fragen Sie diese einfach über unser Kontaktformular an.
Ob Regalprüfung, Gefährdungsbeurteilung oder UVV-Prüfung: Wer seine Prüfpflichten im Lager sauber dokumentiert, ist rechtlich auf der sicheren Seite und schützt Mitarbeitende sowie Betriebsabläufe. Wir übernehmen die Regalprüfung nach DGUV 208-061 für Ihren Betrieb in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.




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