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Leiterprüfung Duisburg: Warum die Leiter kein Arbeitsplatz ist

  • Kai Telzerow
  • vor 4 Minuten
  • 3 Min. Lesezeit

Die Leiter ist das am meisten unterschätzte Arbeitsmittel in deutschen Betrieben. Sie steht in jeder Werkstatt, in jedem Lager und in jedem Technikraum – und sie wird täglich benutzt, ohne dass jemand darüber nachdenkt. Genau das macht sie gefährlich: Die DGUV verzeichnet Jahr für Jahr rund 20.000 bis 23.000 meldepflichtige Arbeitsunfälle im Zusammenhang mit Leitern, etwa die Hälfte davon Abstürze. Und in den seltensten Fällen liegt es an einer defekten Leiter – sondern daran, wie sie eingesetzt wird.


Leiterprüfung Duisburg: Prüfer kontrolliert eine Stehleiter im Lager auf Mängel
Leiterprüfung im Betrieb: Holme, Stufen, Gelenke und Leiterfüße gehören auf jede Prüfliste.

Der teuerste Irrtum: „Die Leiter ist doch nur eine Leiter"


In vielen Betrieben gilt die Leiter als Selbstverständlichkeit. Sie taucht in keiner Prüfliste auf, sie trägt keine Prüfplakette, und niemand fühlt sich zuständig. Rechtlich ist die Leiter aber ein Arbeitsmittel wie jedes andere – mit allen Pflichten, die die Betriebssicherheitsverordnung daran knüpft: Gefährdungsbeurteilung, Festlegung von Prüffristen, wiederkehrende Prüfung durch eine befähigte Person und Dokumentation.


Wird nach einem Absturz festgestellt, dass weder eine Gefährdungsbeurteilung noch ein Prüfnachweis vorliegt, wird aus einem Unfall sehr schnell ein Haftungsfall für die Geschäftsführung. Genau deshalb lohnt sich der Blick auf ein Arbeitsmittel, das im Einkauf 80 Euro kostet.


Die 2-Meter-Regel: Wann Sie auf der Leiter überhaupt noch arbeiten dürfen


Die Technische Regel für Betriebssicherheit TRBS 2121 Teil 2 regelt, wann eine Leiter als Arbeitsplatz dienen darf. Der Grundsatz dahinter ist einfach: Die Leiter ist ein Aufstieg, kein Arbeitsplatz. Konkret gilt:


  • 📋 Zugang: Die Zugangshöhe über eine Leiter ist auf maximal 5 m begrenzt.

  • ✅ Bis 2 m Standhöhe: Die Leiter darf als hochgelegener Arbeitsplatz genutzt werden.

  • ⏱️ Zwischen 2 m und 5 m Standhöhe: nur noch für zeitweilige Arbeiten – also Tätigkeiten, die zwei Stunden je Arbeitsschicht nicht überschreiten.

  • 🔒 Oberhalb von 5 m: als Arbeitsplatz nicht mehr zulässig. Hier gehören Gerüst, Podestleiter oder Hubarbeitsbühne hin.

  • 📝 Ausnahmen – etwa in engen Schächten – sind nur in besonders begründeten Fällen möglich und müssen vom Arbeitgeber in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert werden.


Wer regelmäßig oberhalb von zwei Metern arbeitet, kommt an einer sauberen Gefährdungsbeurteilung nicht vorbei – und meist auch nicht an der Frage, ob eine Hubarbeitsbühne oder eine geprüfte PSA gegen Absturz die bessere Lösung ist. Welche Alternativen wir prüfen und begleiten, sehen Sie auf unserer Seite zur Hebe- und Höhensicherheit.


Sprossen oder Stufen? Was die TRBS 2121-2 wirklich verlangt


Ein Punkt sorgt in der Praxis besonders häufig für Diskussionen: Wird eine Leiter nicht nur zum Aufstieg, sondern auch als Arbeitsplatz genutzt, fordert die Neufassung der TRBS 2121 Teil 2 ausdrücklich Stufen statt Sprossen.


Der Grund ist ergonomisch und leicht nachvollziehbar: Auf einer schmalen Sprosse steht niemand zwei Stunden lang sicher. Die Standfläche ist zu klein, die punktuelle Belastung auf den Fuß zu hoch, und die Hand, die eigentlich für den sicheren Halt gebraucht wird, hält Werkzeug. Für Betriebe heißt das ganz praktisch: Die alte Aluminium-Sprossenleiter aus dem Lager darf weiterhin als Aufstieg dienen. Sobald darauf gearbeitet wird, ist sie das falsche Arbeitsmittel.


Leiterprüfung Duisburg: Wer prüfen darf und was dokumentiert werden muss


Die Betriebssicherheitsverordnung verlangt in § 14 die wiederkehrende Prüfung von Arbeitsmitteln durch eine befähigte Person. Wie oft geprüft werden muss, ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung – maßgeblich sind Nutzungshäufigkeit, Beanspruchung sowie Häufigkeit und Schwere früher festgestellter Mängel. In der Praxis hat sich für Leitern und Tritte ein jährlicher Turnus etabliert; die DGUV Information 208-016 „Die Verwendung von Leitern und Tritten" beschreibt das Vorgehen im Detail.


Bei einer Leiterprüfung in Duisburg oder Essen schauen wir dabei auf deutlich mehr, als die meisten erwarten:


  • Holme, Sprossen und Stufen: Verformungen, Risse, Korrosion, scharfe Kanten

  • Feste Verbindung von Sprossen bzw. Stufen und Holmen – kein Spiel, keine losen Nieten

  • Leiterfüße: vorhanden, unbeschädigt und rutschhemmend

  • Spreizsicherung, Gelenke, Scharniere und Verriegelungen bei Steh- und Mehrzweckleitern

  • Auszugsmechanik, Seile und Fangvorrichtungen bei Schiebe- und Anlegeleitern

  • Lesbarkeit von Kennzeichnung, Herstellerangaben und Benutzerhinweisen


Das Ergebnis wird dokumentiert, und die geprüfte Leiter erhält eine Prüfplakette mit Datum. Fehlt dieser Nachweis bei einer Behördenkontrolle oder nach einem Unfall, lässt sich im Nachhinein kaum belegen, dass die Leiter in Ordnung war.


Fazit: Drei Schritte, die Sie diese Woche erledigen können


Leitern kosten wenig und richten viel Schaden an. Diese drei Schritte bringen Sie sofort weiter:


  1. Bestand aufnehmen: jede Leiter und jeden Tritt im Betrieb erfassen – inklusive der vergessenen Exemplare im Keller, im Archiv und im Servicefahrzeug.

  2. Einsatz prüfen: Wo wird auf Sprossenleitern gearbeitet statt nur aufgestiegen? Diese Stellen zuerst umstellen.

  3. Prüfung terminieren: Fristen festlegen, prüfen lassen, Plakette anbringen, Nachweis ablegen.


📋 Übrigens: Unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste fasst auf einen Blick zusammen, welche Arbeitsmittel in welchem Intervall geprüft werden müssen – von der Leiter über das Regal bis zum Stapler. Kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern


Sie wissen nicht, wann Ihre Leitern zuletzt geprüft wurden? Wir übernehmen die Leiterprüfung in Duisburg, Essen und im gesamten Ruhrgebiet – inklusive Bestandsaufnahme, Plakettierung und digitaler Dokumentation. Jetzt unverbindliches Angebot anfordern: Rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.


 
 
 

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