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Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Duisburg: Neue CLP-Gefahrenklassen für Gemische seit Mai 2026

Kai Telzerow
19. Okt.
2 Min. Lesezeit
Sicherheitsfachkraft prüft Gefahrstoffe und neue CLP-Kennzeichnung im Lager – Gefährdungsbeurteilung Duisburg
Gefahrstoffe und Gefährdungsbeurteilung in Duisburg: Neue CLP-Gefahrenklassen im Betrieb prüfen

Neu seit dem 1. Mai 2026: Die neuen EU-Gefahrenklassen der CLP-Verordnung gelten jetzt auch für Gemische – also für Reinigungsmittel, Lacke, Klebstoffe und Schmierstoffe, die in vielen Betrieben im Ruhrgebiet täglich im Einsatz sind. Wer Gefahrstoffe einsetzt, muss die Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Duisburg-konform aktuell halten. Hier erfahren Sie, was sich geändert hat und was Sie jetzt prüfen sollten. 🔒


Was sich bei der CLP-Einstufung geändert hat

Grundlage ist die Delegierte Verordnung (EU) 2023/707. Sie führt neue Gefahrenklassen ein, die bei der Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen berücksichtigt werden müssen:

  • Endokrine Disruptoren (ED) mit Wirkung auf die menschliche Gesundheit und auf die Umwelt

  • PBT und vPvB (persistent, bioakkumulierbar und toxisch bzw. sehr persistent und sehr bioakkumulierbar)

  • PMT und vPvM (persistent, mobil und toxisch bzw. sehr persistent und sehr mobil)


Die wichtigen Fristen im Überblick

  • Stoffe: Einstufung und Kennzeichnung nach den neuen Klassen gilt seit dem 1. Mai 2025.

  • Gemische: Einstufung und Kennzeichnung nach den neuen Klassen gilt seit dem 1. Mai 2026.

  • Übergangsfrist Stoffe: Für bereits vor dem 1. Mai 2025 in Verkehr gebrachte Stoffe läuft die Übergangsfrist bis zum 1. November 2026 – also in wenigen Tagen.

  • Übergangsfrist Gemische: Für vor dem 1. Mai 2026 in Verkehr gebrachte Gemische gilt die Übergangsfrist bis zum 1. Mai 2028.


Diese Angaben stammen aus Hinweisen der IHK sowie von Forum Verlag; maßgeblich ist der Text der Verordnung im EU-Amtsblatt. Hinweis: Die IHK weist darauf hin, dass in der deutschen Fassung Jahreszahlen vertauscht waren – prüfen Sie die Fristen daher im Zweifel im Amtsblatt.


Gefahrstoffe Gefährdungsbeurteilung Duisburg: Was Betriebe jetzt prüfen sollten

Wer Gefahrstoffe verwendet, muss nach § 6 GefStoffV die Gefährdungen beurteilen. Neue Einstufungen auf Etiketten und in Sicherheitsdatenblättern können dafür relevant sein. Eine fachgerechte Gefährdungsbeurteilung sollte deshalb bei neuen Lieferungen aktualisiert werden. Empfehlenswert ist dieser Ablauf: ✅

  • Gefahrstoffverzeichnis durchgehen: Welche Produkte sind betroffen, welche Sicherheitsdatenblätter sind veraltet?

  • Neue Sicherheitsdatenblätter und Etiketten Ihrer Lieferanten anfordern und auf geänderte Einstufungen prüfen.

  • Gefährdungsbeurteilung und Betriebsanweisungen bei geänderter Einstufung anpassen.

  • Beschäftigte unterweisen und die Unterweisung dokumentieren.

  • Prüfen, ob Ersatzstoffe mit geringerem Gefährdungspotenzial möglich sind.


Fazit: Jetzt Gefahrstoffe prüfen und Lücken schließen

Mit dem Stichtag 1. Mai 2026 für Gemische und der Übergangsfrist für Stoffe zum 1. November 2026 lohnt sich ein kurzer Check Ihrer Gefahrstoffe. Wer früh aktualisiert, vermeidet Lücken in der Dokumentation und ist bei Kontrollen besser aufgestellt. 📋


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