Gefährdungsbeurteilung Duisburg: Was die neue DGUV Regel 100-001 von Betrieben verlangt
Wer in Duisburg oder Essen einen Betrieb führt, kennt die Gefährdungsbeurteilung als Pflichtaufgabe. Neu ist: Die DGUV Regel 100-001 „Grundsätze der Prävention“, die die DGUV Vorschrift 1 konkretisiert, wurde 2025 neu gefasst. Fachquellen wie WEKA und IAAI beschreiben eine neue Struktur mit zahlreichen Ergänzungen. Für Ihre Gefährdungsbeurteilung in Duisburg heißt das: Prüfen Sie jetzt, ob Ihre Dokumentation noch dem Stand der Regel entspricht. 📋

Gefährdungsbeurteilung Duisburg: Was in der neuen DGUV Regel 100-001 steht
Nach den ausgewerteten Fachquellen sind vor allem diese Punkte für Betriebe relevant. Bitte prüfen Sie für verbindliche Details immer den Originaltext der DGUV-Regel:
Wirksamkeitskontrolle: Die Gefährdungsbeurteilung wird als Prozess beschrieben, der mit einer Kontrolle der Maßnahmen endet. Fällt das Ergebnis schlecht aus, beginnt der Prozess erneut.
Psychische Belastung: Sie gilt als eigener Gefährdungsfaktor und gehört ermittelt, bewertet und dokumentiert.
Unterweisung per E-Learning: Sie ist unter Bedingungen möglich, zum Beispiel mit Rückfragemöglichkeit und Verständniskontrolle. Praktische Übungen wie die PSA-Anwendung bleiben in Präsenz.
Notfallplanung: Szenarien wie IT-Ausfall oder Cyberangriff sollen mitgedacht und Notfallpläne regelmäßig geprüft werden.
Fremdfirmen: Die Abstimmung mit externen Dienstleistern auf dem Betriebsgelände wird strenger betrachtet.
Was Geschäftsführer und SiFa jetzt konkret tun sollten ✅
Eine bestehende Gefährdungsbeurteilung muss nicht von Grund auf neu geschrieben werden. Sie sollte aber vollständig, aktuell und nachvollziehbar sein. Gehen Sie in drei Schritten vor:
Bestandsaufnahme: Wann wurde die letzte Gefährdungsbeurteilung erstellt, und gibt es dokumentierte Maßnahmen samt Termin und Verantwortlichem?
Lücken schließen: Fehlen psychische Belastungen, Fremdfirmen oder Notfallszenarien? Dann ergänzen Sie diese zuerst.
Wirksamkeit belegen: Legen Sie fest, wann und wie Sie prüfen, ob eine Maßnahme wirkt, und halten Sie das Ergebnis schriftlich fest.
Wenn Sie dabei Unterstützung wünschen: Wir erstellen und aktualisieren Gefährdungsbeurteilungen für Betriebe im Ruhrgebiet, praxisnah und prüfsicher. Mehr dazu auf unserer Seite Gefährdungsbeurteilungen in NRW.
Fazit: Jetzt prüfen, bevor es die Aufsicht tut 🔒
Die neu gefasste DGUV Regel 100-001 macht die Gefährdungsbeurteilung zu einem lebenden Prozess mit Wirksamkeitskontrolle. Wer Dokumentation, psychische Belastungen und Fremdfirmen im Griff hat, ist bei einer Kontrolle durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde gut aufgestellt.
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