Ersthelfer Pflicht Duisburg: Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb wirklich?
Laut DGUV Barometer Arbeitswelt 2026 halten 94 % der Beschäftigten und Führungskräfte in Deutschland die Benennung und Ausbildung von Ersthelfern für besonders wichtig. In der Praxis übersehen jedoch viele Betriebe in Duisburg und Essen, wie die Ersthelfer Pflicht nach DGUV Vorschrift 1 konkret umzusetzen ist 🩹. Wer hier nachlässig ist, riskiert im Ernstfall nicht nur ein Bußgeld, sondern vor allem die Gesundheit der Kolleginnen und Kollegen.

Wie viele Ersthelfer schreibt das Gesetz vor?
§ 26 der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention" legt eine klare Mindestzahl für die Ersthelfer Pflicht in jedem Betrieb fest:
2 bis 20 anwesende Beschäftigte: mindestens 1 Ersthelfer
Mehr als 20 Beschäftigte in Verwaltungs- und Handelsbetrieben: mindestens 5 % der Anwesenden
Mehr als 20 Beschäftigte in sonstigen Betrieben (z. B. Produktion, Lager, Logistik): mindestens 10 % der Anwesenden
Die Mindestzahl muss jederzeit sichergestellt sein – auch bei Urlaub, Krankheit und im Schichtbetrieb
Die Ausbildung zum Ersthelfer umfasst 9 Unterrichtseinheiten an einer ermächtigten Stelle. Danach ist alle zwei Jahre eine Fortbildung mit ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten vorgeschrieben – ein Punkt, der in der betrieblichen Praxis besonders häufig in Vergessenheit gerät.
Diese Fehler machen Betriebe in Duisburg und Essen häufig
⚠️ Ersthelfer sind nur auf dem Papier benannt, die Fortbildung liegt aber schon länger als 2 Jahre zurück
⚠️ Die Mindestzahl wird bei Teilzeit, Homeoffice oder Schichtbetrieb nicht neu berechnet
⚠️ Ersthelfer sind der Belegschaft nicht namentlich bekannt – es fehlt der Aushang am Schwarzen Brett
⚠️ Erste-Hilfe-Material wird nicht regelmäßig auf Vollständigkeit und Verfallsdatum geprüft
⚠️ Die Ausbildung ist nicht dokumentiert – bei einem Arbeitsunfall fehlt der Nachweis gegenüber der Berufsgenossenschaft
Was Sie jetzt konkret prüfen sollten
✅ Aktuelle Mitarbeiterzahl mit der Mindestquote (5 % bzw. 10 %) abgleichen
✅ Ausbildungsnachweise aller Ersthelfer auf Aktualität prüfen (Fortbildung alle 2 Jahre)
✅ Verfügbarkeit von Ersthelfern in allen Schichten und bei Abwesenheiten sicherstellen
✅ Erste-Hilfe-Kästen und Notfallausrüstung kontrollieren und dokumentieren
✅ Ersthelfer-Ausbildung und Auffrischung fest im Jahresplan verankern 📋
Im Rahmen unserer Schulungen und Unterweisungen unterstützen wir Betriebe in Duisburg und Essen dabei, die Ersthelfer Pflicht lückenlos zu erfüllen – von der Bedarfsermittlung über die Ausbildung bis zur dokumentierten Auffrischung.
Damit Sie neben der Ersthelfer Pflicht auch alle anderen wiederkehrenden Prüftermine im Blick behalten, bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüffristen-Checkliste an: Jetzt kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern.
Sie sind sich unsicher, ob die Ersthelfer-Zahl in Ihrem Betrieb noch stimmt, oder brauchen eine Auffrischung? Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.




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