DGUV Vorschrift 2 seit 2026: Neue Einsatzzeiten für Sicherheitsfachkraft und Betriebsarzt
Seit dem 1. Januar 2026 gilt für die meisten deutschen Betriebe die grundlegend überarbeitete DGUV Vorschrift 2 „Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit". Was zunächst nach einer reinen Verwaltungsänderung klingt, hat für Unternehmen im Ruhrgebiet ganz konkrete Folgen: Die DGUV Vorschrift 2 Einsatzzeiten für Ihre Sicherheitsfachkraft (SiFa) und Ihren Betriebsarzt werden neu berechnet – und damit ändern sich auch die Kosten für die sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung.
Was sich bei der DGUV Vorschrift 2 seit 2026 konkret ändert
🔒 Der bisherige starre Faktor von 0,2 Stunden pro Mitarbeiter für die Grundbetreuung entfällt. Stattdessen gilt ein einheitlicher Mindestanteil von 20 % der gesamten Betreuungszeit für SiFa und Betriebsarzt zusammen.
✅ Die Schwelle für die vereinfachte Regelbetreuung kleiner Betriebe steigt von 10 auf 20 Beschäftigte – deutlich mehr Handwerks- und Logistikbetriebe im Ruhrgebiet profitieren jetzt von diesem schlankeren Modell.
📋 Die Zuordnung zu Betreuungsgruppen und Wirtschaftszweig-Codes (WZ-Code) wurde überarbeitet. Das kann die neuen Einsatzzeiten je nach Branche spürbar nach oben oder unten verschieben.
Bei der vereinfachten Betreuung kleinerer Betriebe richtet sich der Umfang künftig nicht mehr nach einer starren Formel, sondern nach dem tatsächlichen Ergebnis Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Seit wann gilt die neue DGUV Vorschrift 2 für Ihren Betrieb?
Die Umsetzung erfolgt gestaffelt über die einzelnen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen: Den Anfang machte die BGHM bereits zum 1. April 2025, die meisten Träger – etwa BGN, BG RCI und die Unfallkasse Baden-Württemberg – folgten zum 1. Januar 2026. Die BGW im Gesundheitswesen wendet die neue Fassung seit dem 1. Juni 2026 an, die BG BAU plant die vollständige Umsetzung für die Bauwirtschaft bis Ende 2026 mit Inkrafttreten Anfang 2027. Für die meisten Industrie- und Logistikbetriebe im Ruhrgebiet gilt die neue DGUV Vorschrift 2 damit bereits jetzt oder in Kürze. Ein Blick in das aktuelle Merkblatt Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft schafft Klarheit über den genauen Stichtag für Ihren Betrieb.
Was Sie als Geschäftsführer oder Facility Manager jetzt prüfen sollten
Lassen Sie die Einsatzzeiten Ihrer Sicherheitsfachkraft und Ihres Betriebsarztes anhand der neuen Betreuungsgruppe neu berechnen.
Prüfen Sie, ob Ihr Betrieb durch die angehobene Schwelle von jetzt 20 statt 10 Beschäftigten künftig für die vereinfachte Regelbetreuung infrage kommt.
Stellen Sie sicher, dass Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell und betriebsspezifisch ist – sie ist jetzt noch stärker die Grundlage für den Betreuungsumfang.
Dokumentieren Sie die neue Berechnung schriftlich, damit Sie bei einer Betriebsprüfung oder einem Arbeitsunfall den korrekten Betreuungsumfang nachweisen können.
Damit Sie neben den Einsatzzeiten auch alle übrigen Prüf- und Betreuungsfristen in Ihrem Betrieb im Blick behalten, bieten wir Ihnen eine kostenlose Prüffristen-Checkliste zum Anfordern an.
Sie sind sich nicht sicher, ob die Einsatzzeiten in Ihrem Betrieb korrekt berechnet sind oder Ihre Gefährdungsbeurteilung den neuen Anforderungen entspricht? Rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder fordern Sie jetzt ein unverbindliches Angebot an.




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