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DGUV Vorschrift 2 Duisburg: Was die neue Fassung für Ihren Betrieb ändert

Kai Telzerow
13. Okt.
2 Min. Lesezeit

Die DGUV Vorschrift 2 regelt, wie Ihr Betrieb von Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit betreut wird – und sie wird gerade neu gefasst. Wer in Duisburg oder Essen Verantwortung für Arbeitsschutz trägt, sollte die Änderungen kennen: Die Unfallversicherungsträger setzen die aktualisierte Fassung nacheinander um. Bei der BGHM gilt sie bereits seit dem 1. April 2025, bei der BGW seit dem 1. Juni 2026, bei BGN, BG Verkehr und BG RCI seit dem 1. Januar 2026. 📋


Welche Fassung für Sie gilt, hängt von Ihrer Berufsgenossenschaft ab. Diese Übersicht zeigt, was sich bei der DGUV Vorschrift 2 in Duisburg und Essen typischerweise ändert.


DGUV Vorschrift 2: Das sind die wichtigsten Änderungen


  • Digitale Betreuung: Beratung per Telefon oder Video ist ausdrücklich möglich – aber erst nach einem persönlichen Erstkontakt, etwa einer Betriebsbegehung. Grundsätzlich darf rund ein Drittel der Einsatzzeit digital erfolgen, der Unfallversicherungsträger kann bis zu 50 Prozent zulassen.

  • Kleinbetriebe bis 20 Beschäftigte: Die Grenze für die vereinfachte Betreuung steigt von 10 auf 20 Beschäftigte, sofern Ihr Träger das vorsieht.

  • Mehr Fachrichtungen für Sifas: Auch Absolventen etwa aus Psychologie, Biologie, Chemie oder Physik können sich zur Fachkraft für Arbeitssicherheit qualifizieren.

  • Mehr Nachweise: Der Jahresbericht von Betriebsarzt und Sifa muss absolvierte Fortbildungen ausweisen. So können Sie die Qualität der Betreuung besser beurteilen.

  • Neue Betreuungsgruppen: Durch die überarbeitete Wirtschaftszweig-Zuordnung kann sich die Betreuungsgruppe Ihres Betriebs ändern. Die Erläuterungen stehen in der neuen DGUV Regel 100-002.


Quellen: Haufe Arbeitsschutz, Meldung zur BGW-Fassung (Übergangsfrist für bestehende Verträge bis 31. Mai 2027) sowie die Hinweise der jeweiligen Berufsgenossenschaften.


Was Betriebe in Duisburg und Essen jetzt prüfen sollten


Auch wenn Ihre Berufsgenossenschaft die neue Fassung erst später übernimmt, lohnt sich jetzt ein Check:

  • ✅ Welche Fassung der DGUV Vorschrift 2 gilt für Ihren Träger – und ab wann?

  • ✅ In welcher Betreuungsgruppe sind Sie eingeordnet, und passen Betreuungszeiten und Verträge noch?

  • ✅ Ist Ihre Gefährdungsbeurteilung aktuell? Sie bestimmt, welche Anlässe eine Betreuung durch Betriebsarzt oder Sifa auslösen. Mehr dazu auf unserer Seite zu Gefährdungsbeurteilungen.

  • ✅ Sind Prüffristen für Anlagen und Arbeitsmittel vollständig dokumentiert?


Gerade bei Prüfpflichten wie UVV, DGUV V3 oder Regalinspektionen zahlt sich ein sauberer Prüfplan aus: Er liefert Betriebsarzt und Sifa die Grundlage für ihre Arbeit und entlastet Sie bei Kontrollen.


Fazit: DGUV Vorschrift 2 früh einplanen


Die neue Fassung bringt mehr Flexibilität, aber auch mehr Nachweispflichten. Wer jetzt Verträge, Betreuungsgruppe und Gefährdungsbeurteilung prüft, vermeidet Überraschungen bei Auslaufen der Übergangsfristen. Dieser Beitrag ersetzt keine Rechtsberatung – klären Sie Details bitte mit Ihrer Berufsgenossenschaft.


DGUV Vorschrift 2 Duisburg: Fachkraft für Arbeitssicherheit bespricht Gefährdungsbeurteilung mit Geschäftsführer im Lager
Fachkraft für Arbeitssicherheit und Geschäftsführer besprechen die Gefährdungsbeurteilung im Lager

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