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Brandschutzhelfer Pflicht Duisburg: Das verlangt die aktualisierte ASR A2.2

Kai Telzerow
1. Okt.
2 Min. Lesezeit

Wer in einem Betrieb in Duisburg oder Essen Verantwortung trägt, kennt die Frage: Reichen unsere Brandschutzhelfer eigentlich aus – und sind sie so ausgebildet, wie es die Regeln heute verlangen? Die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ wurde zuletzt am 23. Mai 2025 geändert (GMBl 2025, S. 365). Für die Brandschutzhelfer Pflicht in Duisburg und im gesamten Ruhrgebiet bedeutet das: Theorie allein genügt nicht mehr. 🔥

Brandschutzhelfer Pflicht Duisburg: Mitarbeiter übt mit dem Feuerlöscher in einer Lagerhalle
Praxisübung mit dem Feuerlöscher: Brandschutzhelfer müssen den Umgang aktiv trainieren.

Brandschutzhelfer Pflicht in Duisburg: Was die ASR A2.2 festlegt

Arbeitgeber müssen nach Arbeitsschutzgesetz und Arbeitsstättenverordnung dafür sorgen, dass im Brandfall Menschen geschützt und Brände wirksam bekämpft werden können. Die ASR A2.2 konkretisiert das – und gilt als Maßstab, an dem sich Berufsgenossenschaft und Aufsichtsbehörden orientieren. Als Richtwert nennt die Regel in der Regel etwa 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer; bei erhöhter Brandgefährdung, Schichtbetrieb oder vielen schutzbedürftigen Personen kann mehr nötig sein.


Die wichtigsten Punkte der aktualisierten Regel

  • Praktisch üben: Die Ausbildung zum Brandschutzhelfer muss das praktische Löschen mit echten Feuerlöschern enthalten – eine reine Präsentation reicht nicht.

  • Evakuierungsübung: Aus der „Räumungsübung“ wird die Evakuierungsübung. Sie soll laut ASR A2.2 mindestens alle zwei Jahre stattfinden und dokumentiert werden.

  • Feuerlöscher: Die Geräte müssen ausreichend vorhanden, gut erreichbar und regelmäßig geprüft sein – üblich ist ein Prüfintervall von zwei Jahren.

  • Barrierefreiheit: Alarmierung und Fluchtwege sind auch für Beschäftigte mit Einschränkungen zu berücksichtigen.


Checkliste: So sind Sie als Betrieb in Duisburg und Essen sicher aufgestellt ✅

  • Anzahl der Brandschutzhelfer prüfen (Richtwert 5 %, Schichten und Urlaubsvertretung beachten)

  • Nachweise über praktische Ausbildung und Auffrischung für alle Helfer ablegen

  • Termin der letzten Evakuierungsübung dokumentieren und die nächste planen

  • Feuerlöscher: Standorte, Beschilderung und Prüfplaketten kontrollieren

  • Gefährdungsbeurteilung Brandschutz aktualisieren


Typischer Fehler: Die Ausbildung liegt Jahre zurück, Helfer sind ausgeschieden oder im Schichtplan nicht mehr abgedeckt. Kommt es zu einem Brand, stellt sich schnell die Haftungsfrage. 🔒


Unterweisung und Schulung aus einer Hand

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Fazit

Die aktualisierte ASR A2.2 macht den Brandschutz praxisnäher: echte Löschübungen, dokumentierte Evakuierungsübungen und geprüfte Ausrüstung. Wer seine Brandschutzhelfer jetzt überprüft, vermeidet Beanstandungen und ist im Ernstfall handlungsfähig. Hinweis: Die ASR sind keine Gesetze, begründen aber die sogenannte Vermutungswirkung – wer sie einhält, gilt als regelkonform.


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