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Torprüfung Duisburg: Die jährliche Prüfpflicht für kraftbetätigte Tore, die fast jeder Betrieb übersieht

Kai Telzerow
3. Sept.
3 Min. Lesezeit

Das Sektionaltor an der Laderampe läuft seit Jahren zuverlässig. Genau deshalb denkt niemand daran, dass es ein prüfpflichtiges Arbeitsmittel ist. Die Torprüfung gehört zu den Pflichten, die in Betrieben in Duisburg und Essen am häufigsten übersehen werden – bis ein Tor herunterfällt oder ein Mitarbeiter eingeklemmt wird. Dabei ist die Rechtslage eindeutig.

Torprüfung in Duisburg: Die Messung der Kräfte an den Schließkanten gehört zur jährlichen Prüfung dazu.

Torprüfung Duisburg: Das schreibt die ASR A1.7 vor

Maßgeblich ist die Arbeitsstättenregel ASR A1.7 „Türen und Tore", die die Arbeitsstättenverordnung konkretisiert. Danach gilt für kraftbetätigte Fenster, Türen und Tore im gewerblichen Bereich: Sie sind vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach mindestens einmal jährlich durch einen Sachkundigen auf ihren sicheren Zustand zu prüfen. Das bestätigt auch der Fachbereich Handel und Logistik der DGUV ausdrücklich.

Betroffen ist deutlich mehr, als die meisten Betriebe auf dem Schirm haben: Sektional- und Rolltore an Laderampen, Schnelllauftore in der Produktion, automatische Schiebetüren im Eingangsbereich, Hof- und Garagentore, kraftbetätigte Fenster und Rauchabzugsanlagen. Ergänzend ergibt sich die Prüfpflicht aus der Gefährdungsbeurteilung nach Betriebssicherheitsverordnung – ein Tor ist arbeitsschutzrechtlich schlicht ein Arbeitsmittel.

Wer darf die Torprüfung überhaupt durchführen?

Ein Wartungsvertrag mit dem Torhersteller ist nicht automatisch eine Prüfung im Sinne der ASR A1.7. Wartung und Prüfung sind zwei verschiedene Dinge. Sachkundig ist laut DGUV nur, wer folgende Voraussetzungen erfüllt:

  • Fachliche Qualifikation: ✅ Ingenieurinnen und Ingenieure der entsprechenden Fachrichtungen mit mindestens fünfjähriger Berufserfahrung – oder Personen mit abgeschlossener handwerklicher bzw. gleichwertiger Ausbildung und ebenfalls mindestens fünf Jahren Berufserfahrung in der Fachrichtung.

  • Kenntnis der Regelwerke: 📋 Vertrautheit mit staatlichen Arbeitsschutzvorschriften, DGUV-Vorschriften, Arbeitsstättenregeln, DIN-Normen und VDE-Bestimmungen.

  • Passende Messtechnik: 🔒 Der Sachkundige muss über die in der ASR A1.7 geforderte Messtechnik verfügen. Ohne Kraftmessgerät ist eine ordnungsgemäße Prüfung schlicht nicht möglich.

  • Nachvollziehbare Dokumentation: ✅ Das Prüfergebnis wird schriftlich festgehalten – inklusive der gemessenen Werte, festgestellter Mängel und der Frist zur Behebung.

Der Kern der Prüfung ist die Betriebskräftemessung an den Schließkanten. Dabei wird geprüft, mit welcher Kraft das Tor auf ein Hindernis wirkt und ob die Sicherheitseinrichtungen – Lichtschranken, Schließkantensicherungen, Not-Halt – zuverlässig ansprechen. Genau diese Werte verändern sich über die Jahre schleichend, ohne dass es im Alltag auffällt.

Die häufigsten Mängel an kraftbetätigten Toren

Aus unserer Prüfpraxis im Ruhrgebiet tauchen immer wieder dieselben Punkte auf:

  • Überschrittene Schließkräfte: Nach Nachjustierungen oder Federwechseln stimmen die Kräfte an der Hauptschließkante nicht mehr.

  • Deaktivierte Sicherheitseinrichtungen: Lichtschranken werden abgeklebt oder überbrückt, weil sie im hektischen Rampenbetrieb „stören".

  • Fehlende Absturzsicherung: Bei Torblättern ohne wirksame Sicherung gegen Absturz kann ein Federbruch das gesamte Tor herunterfallen lassen.

  • Keine Notentriegelung: Bei Stromausfall lässt sich das Tor nicht von Hand öffnen – ein Problem, sobald das Tor auch Fluchtweg ist.

  • Lückenlose Nachweise fehlen: Es wird gewartet, aber nicht geprüft und dokumentiert. Im Schadensfall zählt jedoch der Nachweis.

Damit die Jahresfrist nicht durchrutscht, gehört die Torprüfung in ein sauberes Fristenmanagement. Wir bündeln solche Termine im digitalen Prüfmanagement mit Dokumentation – so laufen Torprüfung, DGUV-V3-Prüfung und UVV-Prüfungen über einen Vor-Ort-Termin und eine gemeinsame Nachweisführung.

Und im privaten Bereich?

Für private Hauseigentümer gilt die ASR A1.7 nicht unmittelbar. Dort greifen die Verkehrssicherungspflicht sowie die Bauordnung und die Garagenverordnung des jeweiligen Bundeslandes. Die Vorgaben der ASR A1.7 sind aber als anerkannte Regeln der Technik anzusehen und können in zivilrechtlichen Schadensersatzverfahren durchaus herangezogen werden – auch hier lohnt sich die regelmäßige Prüfung also.

Fazit: Ein kleiner Termin mit großer Wirkung

Die Torprüfung in Duisburg kostet pro Anlage wenig Zeit – die Folgen einer unterlassenen Prüfung können dagegen erheblich sein: Personenschäden, Bußgelder nach der Betriebssicherheitsverordnung und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Wer seine kraftbetätigten Tore einmal jährlich fachkundig prüfen und dokumentieren lässt, ist auf der sicheren Seite.

Jetzt unverbindliches Angebot für die Torprüfung anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen kraftbetätigte Tore, Türen und Fenster in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet.

📋 Übrigens: Sie möchten alle Prüffristen Ihres Betriebs auf einen Blick? Sie können unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern – wir schicken sie Ihnen zu.

 
 
 

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