Regalprüfung vor Gericht: Warum eine Eigenerklärung 2026 nicht mehr reicht
- Kai Telzerow
- vor 3 Tagen
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Ende Juni 2026 sorgte ein Urteil des Landgerichts Düsseldorf für Aufsehen unter Lagerbetreibern: Wie mehrere Fachmedien berichteten, reichen einfache Eigenerklärungen zur Regalsicherheit oft nicht mehr aus, um die gesetzlichen Sorgfaltspflichten zu erfüllen. Für Firmen im Ruhrgebiet mit eigenen Lager- oder Produktionsflächen ist das ein klares Signal: Wer im Schadensfall nicht lückenlos nachweisen kann, dass die Regalanlagen ordnungsgemäß geprüft wurden, trägt ein erhebliches Haftungsrisiko.
Was das Urteil für Ihren Betrieb bedeutet
Im Kern ging es um die Frage, ob eine formlose Selbstauskunft genügt, um im Streitfall eine ordnungsgemäße Instandhaltung zu belegen. Das Gericht verneinte dies – ein bloßes "Wir prüfen regelmäßig" reicht nicht. Entscheidend ist der lückenlose, nachvollziehbare Nachweis: Wer hat wann welches Regal mit welchem Ergebnis geprüft, und wie wurden festgestellte Mängel behoben? Fehlt dieser Nachweis, kehrt sich im Zweifel die Beweislast zulasten des Betreibers um.
Das trifft einen wunden Punkt vieler Betriebe: Häufige Mängel wie beschädigte Tragkonstruktionen durch Flurförderzeuge, fehlende oder unleserliche Kennzeichnungen und Überladung werden oft bemerkt, aber nicht systematisch dokumentiert.
Der rechtliche Rahmen: DIN EN 15635, BetrSichV und DGUV Information 208-061
Die Pflicht zur regelmäßigen Regalprüfung ist kein neues Thema, sondern seit Jahren fest verankert:
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich zur regelmäßigen Prüfung von Arbeitsmitteln – dazu zählen auch Lagereinrichtungen.
Die DIN EN 15635 konkretisiert das Prüfregime: mindestens wöchentliche Sichtkontrollen durch geschultes Personal plus mindestens eine jährliche Fachprüfung durch eine befähigte Person – je nach Gefährdungsbeurteilung auch häufiger.
Die frühere DGUV Regel 108-007 wurde zurückgezogen und inhaltlich in die DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger" überführt – die aktuell maßgebliche Handlungshilfe für Aufbau, Betrieb und Prüfung von Lagereinrichtungen.
Checkliste: So dokumentieren Sie Ihre Regalprüfung rechtssicher
🔒 Wöchentliche Sichtprüfung: Geschulte Mitarbeitende kontrollieren sichtbare Schäden, Verformungen und Kennzeichnungen – mit Datum, Namen und Ergebnis schriftlich festgehalten.
📋 Jährliche Fachprüfung: Eine befähigte Person prüft die komplette Anlage und erstellt einen schriftlichen Prüfbericht inklusive Fotos, Mängelliste und Nachfristen.
✅ Zentrale, digitale Ablage: Alle Prüfnachweise an einem Ort – jederzeit abrufbar, statt lose Zettel oder Excel-Listen auf einzelnen Rechnern.
🛠️ Mängelverfolgung: Jede festgestellte Beschädigung wird bis zur nachweislichen Behebung dokumentiert – nicht nur gemeldet.
Fazit
Das Düsseldorfer Urteil zeigt exemplarisch, wohin sich die Rechtsprechung bewegt: Nicht die Prüfung allein zählt, sondern deren lückenloser Nachweis. Betriebe, die ihre Regalprüfungen bislang eher beiläufig dokumentieren, sollten das jetzt auf den Prüfstand stellen. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte Regalprüfung nach DIN EN 15635 inklusive rechtssicherer, digitaler Dokumentation – damit Sie im Ernstfall den Nachweis in der Hand haben, nicht erst suchen müssen.
Wenn Sie tiefer einsteigen möchten, lohnt sich auch ein Blick in unseren Beitrag Regalprüfung: Ein Muss für jeden Betrieb sowie in Regalprüfung nach DIN EN 15635: Warum eine kleine Beule zum Einsturz führen kann. Einen fundierten Überblick über die Hintergründe bietet außerdem DGUV Information 208-061 "Lagereinrichtungen und Ladungsträger".




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