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Regalprüfung Duisburg: Die drei Prüfstufen nach DIN EN 15635, die viele Lager übersehen

Kai Telzerow
27. Aug.
3 Min. Lesezeit

Regale gehören zu den unauffälligsten Arbeitsmitteln im Betrieb – und genau darin liegt das Risiko. Ein Palettenregal steht jahrelang an derselben Stelle, wird täglich be- und entladen und fällt niemandem auf, bis ein verbogener Stiel nachgibt. Eine regelmäßige Regalprüfung in Duisburg ist deshalb keine Kür, sondern eine Pflicht, die sich direkt aus der Betriebssicherheitsverordnung ableitet.

Regalprüfung in Duisburg: Anfahrschäden an Regalstielen sind der häufigste Mangel im Lager.

Regalprüfung Duisburg: Diese Vorschriften gelten

Die maßgebliche Norm ist die DIN EN 15635 „Ortsfeste Regalsysteme aus Stahl – Anwendung und Wartung von Lagereinrichtungen". Ergänzt wird sie durch die DGUV Information 208-061 „Lagereinrichtungen und Ladungsträger", die die frühere DGUV Regel 108-007 abgelöst hat: Die alte Regel wurde im November 2023 zurückgezogen, die überarbeitete Information erschien im Sommer 2024.

Rechtlich verankert ist die Prüfpflicht in der Betriebssicherheitsverordnung: § 3 verlangt die Gefährdungsbeurteilung, aus der sich Art und Umfang der Prüfung ergeben, § 14 regelt die Prüfung der Arbeitsmittel selbst. Verstöße gegen die BetrSichV können Bußgelder von bis zu 25.000 Euro nach sich ziehen – bei vorsätzlicher Gefährdung von Beschäftigten drohen darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen.

Die drei Prüfstufen nach DIN EN 15635

Viele Betriebe kennen nur die jährliche Prüfung – die Norm sieht jedoch ein dreistufiges System vor. Erst alle drei Stufen zusammen ergeben ein belastbares Sicherheitskonzept:

  • Stufe 1 – Sofortmeldung: 🔒 Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter im Lager meldet erkannte Schäden unverzüglich an die verantwortliche Person. Das setzt voraus, dass die Belegschaft weiß, worauf sie achten muss.

  • Stufe 2 – Regelmäßige Sichtkontrolle: 📋 Geschultes Betriebspersonal kontrolliert die Regalanlage laufend und dokumentiert das Ergebnis in festen Intervallen. In der Praxis hat sich eine wöchentliche Sichtprüfung mit monatlicher, vollständiger Dokumentation bewährt.

  • Stufe 3 – Jährliche Expertenprüfung: ✅ Mindestens alle 12 Monate prüft eine befähigte Person nach TRBS 1203 – der Regalinspekteur – die gesamte Anlage systematisch und erstellt einen schriftlichen Prüfbericht.

Die 12-Monats-Frist ist eine Höchstfrist. Sie darf nicht überschritten werden, auch wenn im Lager „nichts passiert ist". In der Praxis führen wir die Regalprüfung meist gemeinsam mit den übrigen UVV-Prüfungen durch – das spart einen zweiten Vor-Ort-Termin.

Anfahrschäden: der häufigste Grund für gesperrte Regalfelder

Der mit Abstand häufigste Schadensmechanismus im Lager ist der Anfahrschaden durch Flurförderzeuge. Besonders betroffen sind Schwerlastregale, die mit dem Gabelstapler beschickt werden. Schon eine leichte Verformung eines Stiels reduziert die Tragfähigkeit erheblich – sichtbar ist davon oft fast nichts.

Deshalb hängt die Regalsicherheit unmittelbar an der Staplersicherheit: an qualifizierten Fahrern, an ausreichend breiten Fahrwegen und an einer klaren Meldekultur. Nach jedem Anfahrschaden ist eine erneute Prüfung des betroffenen Feldes erforderlich, bevor es wieder belegt werden darf.

Was bei der Regalprüfung konkret kontrolliert wird

Eine vollständige Prüfung der Lagereinrichtung umfasst unter anderem:

  • Verformungen an Stielen, Traversen und Diagonalen sowie Risse in Schweißnähten

  • Zustand und Vollständigkeit der Verankerung im Boden

  • Lotrechte Ausrichtung der Regalrahmen und Standsicherheit der Anlage

  • Vorhandensein, Lesbarkeit und Richtigkeit der Traglastschilder

  • Sicherungselemente wie Anfahrschutz, Durchschubsicherungen und Traversensicherungen

  • Zustand der eingesetzten Ladungsträger und der Lagerbereichsböden

Das Ergebnis wird nach einem Ampelschema bewertet: Grün bedeutet weiter nutzbar, Gelb erfordert eine zeitnahe Reparatur, Rot heißt sofortige Entlastung und Sperrung des betroffenen Feldes.

Fazit: Prüffristen im Griff behalten

Die Regalprüfung ist schnell erledigt – ihr Fehlen wird dagegen teuer. Wer die drei Prüfstufen sauber organisiert, die Jahresfrist einhält und Anfahrschäden konsequent meldet, hat einen der wichtigsten Bausteine der Lagersicherheit dauerhaft im Griff.

Sie sind sich nicht sicher, wann Ihre Regale zuletzt geprüft wurden? Wir übernehmen die Regalprüfung in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet – inklusive digitaler Dokumentation und Fristenüberwachung. Mehr zu unserem Standort in Duisburg finden Sie hier.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

📋 Übrigens: Sie möchten alle Prüffristen für Ihren Betrieb auf einen Blick? Sie können unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern – wir schicken sie Ihnen zu.

 
 
 

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