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DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026: Das ändert sich bei Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung

Kai Telzerow
vor 6 Tagen
2 Min. Lesezeit

Mit der umfassenden inhaltlichen Modernisierung der DGUV Regel 100-001 (Neufassung Juni 2025) hat sich die Grundlage des deutschen Arbeitsschutzes verändert – die DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“. Die daraus resultierenden Anforderungen sind bis 2026 vollständig umzusetzen und betreffen praktisch jeden Betrieb: die Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisung, das Notfallmanagement und den Umgang mit psychischen Belastungen am Arbeitsplatz.

Für Unternehmen in Duisburg und Essen bedeutet die DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026 konkret: Wer Gefährdungsbeurteilungen und Unterweisungskonzepte seit Jahren nicht mehr aktualisiert hat, sollte jetzt genau hinschauen.


Sicherheitsfachkraft führt eine Gefährdungsbeurteilung nach DGUV Vorschrift 1 in einem Lager in Duisburg durch
Gefährdungsbeurteilung im Betrieb: Die DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026 verlangt eine dokumentierte Vier-Stufen-Struktur.

Gefährdungsbeurteilung: Die Vier-Stufen-Struktur wird zur Pflicht

Nach der aktuellen DGUV Regel 100-001 muss eine Gefährdungsbeurteilung eine klar erkennbare vierstufige Struktur zeigen: Gefährdungen ermitteln, Maßnahmen festlegen, Maßnahmen umsetzen und die Wirksamkeit kontrollieren. Reine Muster-Gefährdungsbeurteilungen ohne betriebsspezifische Anpassung gelten inzwischen als unzureichend – Aufsichtsbehörden bewerten sie zunehmend kritisch. Entscheidend ist nicht, ob eine Gefährdungsbeurteilung formal vorliegt, sondern ob sie inhaltlich belastbar, aktuell und auf den konkreten Arbeitsplatz zugeschnitten ist.

  • Vier-Stufen-Systematik: Ermitteln, Festlegen, Umsetzen, Wirksamkeit prüfen – lückenlos dokumentiert 📋

  • Psychische Belastungen: verbindlicher Bestandteil, nicht mehr optional

  • Besondere Personengruppen (z. B. Berufseinsteiger, ältere Beschäftigte) explizit berücksichtigen

  • Aktualität: Beurteilung an betriebliche Veränderungen anpassen, nicht nur einmalig erstellen


Sie sind unsicher, ob Ihre bestehenden Gefährdungsbeurteilungen der neuen Struktur entsprechen? Wir prüfen und aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen und passen sie an die aktuellen DGUV-Anforderungen an.


Unterweisung: Eine jährliche Schulung reicht nicht mehr aus

Auch bei der Unterweisung ändert sich der Maßstab. Die DGUV Regel 100-001 verlangt ein dreiphasiges Vorgehen: Vorbereitung, Durchführung und Erfolgskontrolle. Eine einzelne jährliche Pflichtunterweisung gilt als nicht mehr ausreichend, sobald sich Gefährdungen, Arbeitsmittel oder Arbeitsbedingungen ändern.

  • Neue Mitarbeiter oder Aushilfen ✅

  • Neue oder veränderte Maschinen und Arbeitsmittel

  • Beinahe-Unfälle oder tatsächliche Arbeitsunfälle

  • Veränderte Arbeitsabläufe oder neue Gefahrstoffe


Notfallmanagement und psychische Belastungen im Blick behalten

Die Neufassung stärkt außerdem das Notfallmanagement: Flucht- und Rettungspläne, Ersthelferorganisation und Alarmierungsketten müssen regelmäßig überprüft und geübt werden. Beim Thema psychische Belastung reicht ein allgemeiner Verweis nicht mehr – Betriebe müssen konkrete Belastungsfaktoren wie Zeitdruck, Schichtarbeit oder soziale Konflikte erfassen und daraus Maßnahmen ableiten.


Was Betriebe in Duisburg und Essen jetzt tun sollten

  • 🔒 Bestehende Gefährdungsbeurteilungen auf die Vier-Stufen-Struktur prüfen

  • 📋 Unterweisungskonzept auf das Drei-Phasen-Modell umstellen

  • ✅ Notfallpläne und Ersthelferorganisation aktualisieren

  • 🔒 Psychische Belastungen dokumentiert erfassen

  • 📋 Prüf- und Unterweisungstermine zentral im Blick behalten


Damit Sie bei Prüf- und Unterweisungsterminen nicht den Überblick verlieren, haben wir eine kostenlose Prüffristen-Checkliste zusammengestellt: Kostenlose Prüffristen-Checkliste anfordern



Die DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026 verlangt mehr als das Abhaken einer Formalität – sie verlangt eine Gefährdungsbeurteilung und Unterweisung, die zu Ihrem Betrieb passt und im Ernstfall wirklich trägt. Wir unterstützen Unternehmen in Duisburg, Essen und dem gesamten Ruhrgebiet dabei, Gefährdungsbeurteilungen, Unterweisungskonzepte und Notfallpläne rechtssicher auf den aktuellen Stand zu bringen.



Rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular – wir beraten Sie gerne zu Gefährdungsbeurteilung, Unterweisung und allen Anforderungen der DGUV Vorschrift 1 Neufassung 2026.

 
 
 

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