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Prüfpflichten nach DGUV und BetriebsV: Was, Wann und Wie Oft Müssen Sie Ihre Prozesse Überprüfen

  • Kai Telzerow
  • 8. Apr.
  • 3 Min. Lesezeit

Die Einhaltung von Prüfpflichten nach den Vorschriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetriebsV) ist für Unternehmen in Deutschland unerlässlich. Sie schützt nicht nur die Sicherheit der Mitarbeiter, sondern sichert auch den reibungslosen Ablauf der betrieblichen Prozesse. Doch was genau muss geprüft werden, wann sind die Prüfungen fällig und wie oft müssen sie durchgeführt werden? Dieser Beitrag gibt einen klaren Überblick über die wichtigsten Prüfpflichten, damit Sie Ihre Prozesse sicher und gesetzeskonform gestalten können.


Nahaufnahme einer technischen Maschine während einer Sicherheitsprüfung
Sicherheitsprüfung an einer Maschine im Betrieb

Was muss geprüft werden?


Die DGUV und die BetriebsV legen fest, dass verschiedene Arbeitsmittel, Anlagen und Prozesse regelmäßig geprüft werden müssen. Dabei unterscheiden sich die Prüfgegenstände je nach Art des Unternehmens und der eingesetzten Technik. Die wichtigsten Prüfbereiche sind:


  • Arbeitsmittel und Maschinen

Alle Maschinen und technischen Geräte, die im Betrieb verwendet werden, müssen regelmäßig auf ihre Sicherheit überprüft werden. Dazu zählen unter anderem Hebezeuge, Druckbehälter, elektrische Anlagen und Werkzeuge.


  • Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Schutzhelme, Handschuhe, Schutzbrillen und andere PSA müssen auf ihre Funktionstüchtigkeit geprüft werden, um den Schutz der Mitarbeiter zu gewährleisten.


  • Brandschutzanlagen

Feuerlöscher, Rauchmelder und Sprinkleranlagen sind essenziell für den Brandschutz und müssen regelmäßig kontrolliert werden.


  • Arbeitsplätze und Arbeitsumgebungen

Die Sicherheit der Arbeitsplätze, einschließlich der ergonomischen Gestaltung und der Einhaltung von Sicherheitsabständen, ist ebenfalls Teil der Prüfpflichten.


  • Elektrische Anlagen und Betriebsmittel

Elektrische Installationen und Geräte müssen auf ihre Sicherheit und Funktion geprüft werden, um Unfälle durch Stromschläge oder Brände zu vermeiden.


Wann müssen Prüfungen durchgeführt werden?


Die Fristen für Prüfungen sind in den jeweiligen Vorschriften und technischen Regeln genau definiert. Sie hängen von der Art des Prüfgegenstandes und dessen Nutzung ab. Hier einige Beispiele:


  • Maschinen und technische Anlagen

Die DGUV Vorschrift 3 schreibt vor, dass elektrische Anlagen mindestens einmal jährlich geprüft werden müssen. Für andere Maschinen gelten je nach Gefährdung und Nutzung unterschiedliche Intervalle, oft zwischen sechs Monaten und zwei Jahren.


  • Persönliche Schutzausrüstung

PSA sollte vor jeder Benutzung auf sichtbare Mängel geprüft werden. Zusätzlich sind regelmäßige Funktionsprüfungen, meist halbjährlich oder jährlich, vorgeschrieben.


  • Brandschutzanlagen

Feuerlöscher müssen mindestens einmal jährlich geprüft werden. Rauchmelder und Sprinkleranlagen werden in der Regel halbjährlich oder jährlich kontrolliert.


  • Arbeitsplätze

Die Überprüfung der Arbeitsplätze erfolgt meist im Rahmen von Gefährdungsbeurteilungen, die mindestens alle zwei Jahre oder bei wesentlichen Änderungen durchgeführt werden.


  • Druckbehälter und Hebezeuge

Diese müssen nach der Betriebssicherheitsverordnung in regelmäßigen Abständen geprüft werden, meist jährlich oder alle zwei Jahre, abhängig von der Art und Nutzung.


Wie oft müssen Prüfungen erfolgen?


Die Häufigkeit der Prüfungen richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben und den Empfehlungen der DGUV sowie der BetriebsV. Dabei gilt: Je höher das Risiko, desto kürzer die Prüfintervalle. Einige wichtige Intervalle im Überblick:


| Prüfgegenstand | Prüfintervall |

|-----------------------------|-------------------------|

| Elektrische Anlagen | 1 Jahr |

| Maschinen mit hohem Risiko | 6 Monate bis 1 Jahr |

| Persönliche Schutzausrüstung | Vor Gebrauch, jährlich |

| Feuerlöscher | 1 Jahr |

| Rauchmelder und Sprinkler | 6 Monate bis 1 Jahr |

| Druckbehälter und Hebezeuge | 1 bis 2 Jahre |

| Arbeitsplätze | Mindestens alle 2 Jahre |


Diese Intervalle können je nach Betriebsgröße, Einsatzbedingungen und Gefährdung variieren. Unternehmen sollten daher eine individuelle Prüfplanung erstellen.


Praktische Tipps für die Umsetzung der Prüfpflichten


Die Einhaltung der Prüfpflichten erfordert eine gute Organisation und Dokumentation. Hier einige Empfehlungen, die Ihnen helfen, den Überblick zu behalten:


  • Erstellen Sie einen Prüfplan

Listen Sie alle prüfpflichtigen Anlagen und Arbeitsmittel auf und legen Sie die Prüfintervalle fest.


  • Nutzen Sie digitale Tools

Softwarelösungen können Sie bei der Terminverwaltung und Dokumentation der Prüfungen unterstützen.


  • Schulen Sie Ihre Mitarbeiter

Sensibilisieren Sie Ihre Mitarbeiter für die Bedeutung der Prüfungen und die richtige Handhabung der Arbeitsmittel.


  • Beauftragen Sie Fachkräfte

Für viele Prüfungen sind qualifizierte Sachverständige oder Fachkräfte erforderlich, die die Prüfungen fachgerecht durchführen.


  • Dokumentieren Sie alle Prüfungen

Halten Sie Ergebnisse, Mängel und durchgeführte Maßnahmen schriftlich fest. Das ist wichtig für die Nachweisführung gegenüber Behörden.


Seitliche Ansicht eines Mitarbeiters bei der Durchführung einer Sicherheitsprüfung an einer Maschine
Mitarbeiter führt Sicherheitsprüfung an Maschine durch

Beispiele aus der Praxis


Ein mittelständisches Unternehmen aus der Metallverarbeitung hat seine Prüfpflichten nach DGUV und BetriebsV systematisch umgesetzt. Die Firma nutzt eine digitale Prüfliste, die alle Maschinen und Arbeitsmittel mit den jeweiligen Prüfintervallen enthält. Die Mitarbeiter führen vor Schichtbeginn Sichtprüfungen durch und melden Auffälligkeiten sofort. Die jährlichen Hauptprüfungen erfolgen durch externe Sachverständige. So konnte das Unternehmen die Ausfallzeiten reduzieren und die Arbeitssicherheit deutlich verbessern.


Ein anderes Beispiel ist eine Bäckerei, die ihre elektrische Anlage und die Brandschutzgeräte regelmäßig prüfen lässt. Die Prüfungen sind in einem Kalender eingetragen, der alle Mitarbeiter einsehen können. Die regelmäßigen Kontrollen haben dazu geführt, dass kleinere Mängel frühzeitig erkannt und behoben wurden, bevor sie zu größeren Problemen führten.


Zusammenfassung und Ausblick


Die Prüfpflichten nach DGUV und BetriebsV sind klar geregelt und dienen dem Schutz von Menschen und Anlagen. Unternehmen müssen wissen, welche Arbeitsmittel und Anlagen geprüft werden müssen, wann die Prüfungen fällig sind und wie oft sie durchgeführt werden sollen. Eine strukturierte Planung, regelmäßige Schulungen und die Dokumentation aller Prüfungen sind entscheidend für die Einhaltung der Vorschriften.


 
 
 

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