Die Faustformel: Wie viele Ersthelfer sind Pflicht?
- Kai Telzerow
- 2. März
- 2 Min. Lesezeit

Ein Unfall im Betrieb passiert schneller, als man „Pflaster“ sagen kann. Und dann? Wissen Ihre Mitarbeiter, was zu tun ist, oder herrscht betretenes Schweigen am Verbandskasten? Erste Hilfe im Unternehmen ist wie ein Airbag: Man hofft, ihn nie zu brauchen, aber wenn es knallt, muss er funktionieren.
Viele Geschäftsführer wissen gar nicht, dass das Thema Erste Hilfe nicht nur eine Pflicht ist, sondern dass die Berufsgenossenschaften (BG) Ihnen hier finanziell massiv unter die Arme greifen.
Die Faustformel: Wie viele Ersthelfer sind Pflicht?
Die gesetzliche Vorgabe nach DGUV Vorschrift 1 ist klar geregelt. Die Anzahl der benötigten Ersthelfer richtet sich nach der Art Ihres Betriebes und der Anzahl der anwesenden Mitarbeiter:
Bei 2 bis 20 anwesenden Beschäftigten: Es muss mindestens 1 Ersthelfer vor Ort sein.
Bei mehr als 20 anwesenden Beschäftigten:
In Verwaltungs- und Handelsbetrieben: Mindestens 5 % der Belegschaft.
In sonstigen Betrieben (Handwerk, Produktion, Logistik): Mindestens 10 % der Belegschaft.
Wichtig: Denken Sie an Schichtarbeit, Urlaub oder Krankheit! Es hilft nichts, wenn Ihr einziger Ersthelfer gerade im Urlaub ist, wenn etwas passiert. Planen Sie also immer einen Puffer ein.
Der Budget-Hack: Die BG zahlt die Ausbildung!
Jetzt kommt der Teil, den viele Chefs übersehen: Die Lehrgangsgebühren für die Aus- und Fortbildung Ihrer Ersthelfer werden in der Regel komplett von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse übernommen.
Damit Sie hier keine Zeit mit Bürokratie verschwenden und Ihre Mitarbeiter eine Ausbildung erhalten, die im Ernstfall wirklich sitzt, arbeiten wir eng mit unserem Experten-Partner zusammen:
Unser Partner-Tipp: Die Erste Hilfe Schule

Die Profis von „Die Erste Hilfe Schule“ sind darauf spezialisiert, Kurse so praxisnah und effizient wie möglich zu gestalten. Das Beste für Sie: Das Team unterstützt Sie direkt bei der Abrechnung mit der Berufsgenossenschaft.
So einfach geht’s:
Termin wählen: Suchen Sie sich auf dieerstehilfeschule.de den passenden Kurs aus (auch Inhouse in Ihrem Betrieb möglich!).
Abrechnung klären: Die Schule hilft Ihnen dabei, die Kostenübernahme durch die BG zu sichern.
Sicher sein: Ihre Mitarbeiter werden zu Lebensrettern – und Sie erfüllen Ihre gesetzliche Pflicht zum Nulltarif.
Ist Ihr Verbandskasten noch „frisch“?
Ein Ersthelfer ohne Material ist wie ein Elektriker ohne Schraubendreher. Im Rahmen unserer Sicherheits-Checks bei Sicher Geprüft werfen wir oft auch einen Blick auf Ihre Erste-Hilfe-Stationen.
Achten Sie darauf:
Sind die DIN-Normen (DIN 13157 für kleine / DIN 13169 für große Betriebe) erfüllt?
Ist das Material noch haltbar? (Pflaster verlieren nach dem Ablaufdatum ihre Klebekraft und Sterilität).
💡 Fazit: Jetzt handeln, bevor es brennt
Prüfen Sie heute Ihre Ersthelfer-Quote. Wenn Sie nachschulen müssen, nutzen Sie die Erstattung der BG und kontaktieren Sie direkt Die Erste Hilfe Schule.
Sie haben Fragen zur Organisation oder brauchen Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung?
Wir von Sicher Geprüft halten Ihnen den Rücken frei.
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