DGUV V3 Prüfung Duisburg: Was der Kabinettsbeschluss vom Juli 2026 wirklich ändert
- Kai Telzerow
- 28. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Am 15. Juli 2026 hat das Bundeskabinett ein umfangreiches Entlastungspaket zum Bürokratieabbau beschlossen. Ein Punkt darin lässt in vielen Betrieben im Ruhrgebiet gerade die Telefone heiß laufen: Die Prüfpflicht für elektrische Anlagen und Betriebsmittel soll überarbeitet und deutlich gefährdungsorientierter werden. Viele Geschäftsführer fragen sich seitdem: Kann ich die DGUV-V3-Prüfung jetzt einfach streichen?
Die kurze Antwort: Nein – und wer das tut, haftet weiterhin voll. Wir erklären, was tatsächlich beschlossen wurde, was heute gilt und was Sie jetzt konkret tun sollten.

Was am 15. Juli 2026 wirklich beschlossen wurde
Im Rahmen des zweiten sogenannten Entlastungskabinetts hat die Bundesregierung nicht nur zehn sofort wirksame Maßnahmen verabschiedet, sondern zusätzlich über 30 weitere Vorhaben festgehalten, die überwiegend bis Ende 2026 umgesetzt werden sollen. Eines davon trägt den Titel „Überarbeitung der Prüfpflicht elektrischer Anlagen“.
Der Inhalt laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS):
Zusammenlegung der DGUV Vorschriften 3 und 4 – die beiden Regelwerke zur Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel sollen im Rahmen der Selbstverwaltung zusammengeführt werden.
Gefährdungsorientierter Ansatz – das BMAS hat die Selbstverwaltung gebeten, die Prüfpflicht zu vereinfachen und stärker am tatsächlichen Risiko auszurichten.
Wegfall von Extra-Prüfungen für Bagatell-Geräte – genannt werden ausdrücklich Wasserkocher und Ladekabel im Büro.
Entlastungspotenzial: rund 720 Millionen Euro jährlich für Wirtschaft und Verwaltung.
Entscheidend ist die Formulierung: Das BMAS hat die Selbstverwaltung „gebeten“. Es handelt sich um eine politische Absichtserklärung mit Zeithorizont Ende 2026 – nicht um eine bereits geltende Rechtsänderung.
DGUV V3 Prüfung Duisburg: Was heute unverändert gilt
Für Ihren Betrieb ändert sich zum heutigen Tag: nichts. Die DGUV Vorschrift 3 gilt in vollem Umfang weiter, ebenso die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Das bedeutet konkret:
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel sind weiterhin wiederkehrend zu prüfen – die Fristen leiten Sie aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung ab.
Ortsfeste Anlagen und Maschinen bleiben ebenfalls prüfpflichtig.
Jede Prüfung muss dokumentiert werden – im Schadensfall ist das Prüfprotokoll Ihr wichtigster Entlastungsbeweis gegenüber Berufsgenossenschaft, Gewerbeaufsicht und Versicherung.
Prüfungen dürfen nur von einer befähigten Person nach TRBS 1203 durchgeführt werden.
Wer jetzt vorschnell Prüfintervalle aussetzt, riskiert bei einem Elektrounfall den Vorwurf der Organisationspflichtverletzung – mit Bußgeld, Regress der Berufsgenossenschaft und persönlicher Haftung der Geschäftsführung. Unsere UVV- und DGUV-V3-Prüfungen decken genau diesen Bereich rechtssicher ab – vom Wasserkocher bis zur ortsfesten Anlage.
Achtung: Auch nach der Reform bleibt die Prüfpflicht bestehen
Ein weit verbreitetes Missverständnis: „Gefährdungsorientiert“ heißt nicht „freiwillig“. Der geplante Ansatz verlagert die Verantwortung eher stärker in den Betrieb hinein, denn:
Sie müssen künftig begründen und dokumentieren, warum ein Gerät ein geringes Gefährdungspotenzial hat – das geht nur über eine belastbare Gefährdungsbeurteilung.
Bereiche mit erhöhtem Risiko bleiben ausgenommen: Feuchträume, Küchen, Werkstätten, Baustellen und Umgebungen mit Hitze oder mechanischer Beanspruchung.
Ohne saubere Dokumentation kehrt sich die Erleichterung im Streitfall ins Gegenteil um.
Genau hier setzt unser digitales Prüfmanagement an: Anlagenverzeichnis, risikobasierte Fristen und revisionssichere Protokolle in einem System – damit Sie eine Erleichterung auch wirklich nachweisen können.
3 Dinge, die Sie jetzt tun sollten
Bestand erfassen. Wer nicht weiß, welche elektrischen Betriebsmittel im Haus sind, kann weder heute prüfen noch morgen von einer Erleichterung profitieren. 📋
Gefährdungsbeurteilung aktualisieren. Sie ist die rechtliche Grundlage für jede Fristenfestlegung – heute wie nach der Reform. ✅
Prüffristen einhalten und dokumentieren. Bis eine neue Regelung tatsächlich in Kraft tritt, gilt die alte. Lücken im Prüfnachweis lassen sich rückwirkend nicht schließen. 🔒
Übrigens: Unsere kostenlose Prüffristen-Checkliste fasst die wichtigsten Prüfintervalle für elektrische Betriebsmittel, Flurförderzeuge, Regale und Leitern auf einer Seite zusammen. Einfach kurz über das Kontaktformular anfordern – wir senden sie Ihnen zu.
Fazit: Abwarten ja, aussetzen nein
Die geplante Reform der DGUV Vorschriften 3 und 4 ist eine gute Nachricht für Betriebe – sie wird Bürokratie an der richtigen Stelle abbauen. Aber sie ist Zukunftsmusik mit Zeithorizont Ende 2026 und darüber hinaus. Bis dahin gilt: prüfen, dokumentieren, absichern. Wer seine Grundlagen jetzt sauber aufstellt, profitiert später doppelt.
Sie sind sich unsicher, welche Prüfungen in Ihrem Betrieb aktuell fällig sind? Wir schauen uns das gemeinsam an – unverbindlich und kostenlos. Jetzt Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular. Wir prüfen Maschinen, Anlagen und elektrische Betriebsmittel in Duisburg, Essen und im gesamten Ruhrgebiet – direkt bei Ihnen vor Ort.
Quellen: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales „Bundesregierung beschließt weitere Entlastungen“ vom 15.07.2026 sowie beck-aktuell/dpa vom 15.07.2026.




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