

Gefährdungsbeurteilung & Audits
1. Analyse und Dokumentation
Wir analysieren Arbeitsplätze, Tätigkeiten und Maschinen, um potenzielle Gefährdungen zu identifizieren. Dazu gehören z. B. physische Belastungen (Ziehen/Schieben von Flurförderzeugen) oder Risiken in Schmalgängen. Wir leiten geeignete und dokumentierte Schutzmaßnahmen ab.
2. Analyse und Dokumentation
Wir führen interne Sicherheitsaudits durch, um die Einhaltung der Vorschriften in Ihren betrieblichen Abläufen zu bewerten.
Flurförderzeuge manuell: Beim Handverzug betrachten wir das Gesamtgewicht, die Beschaffenheit des Fußbodens und die Neigung der Verkehrswege, um körperliche Überbeanspruchungen zu beurteilen.
Betriebsanweisungen: Wir helfen bei der Erstellung klarer und verständlicher Betriebsanweisungen.
3. Rechtssicherheit
Wir begleiten Sie bei behördlichen Prüfungen und Zertifizierungen und beraten Sie zur Optimierung Ihrer Betriebssicherheit.
Q&A zu Gefährdungsbeurteilung & Audits
Sie ist das zentrale, gesetzlich vorgeschriebene Element des Arbeitsschutzes zur systematischen Ermittlung von Gefährdungen und Ableitung von Schutzmaßnahmen.
Ja, die Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen ist gemäß § 5 des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) vorgeschrieben.
Wir prüfen unter anderem das Gesamtgewicht, die Häufigkeit, die Länge des Transportwegs und die Beschaffenheit des Fußbodens/Verkehrswegs.
Dies kann durch eine orientierende Beurteilung mithilfe der Leitmerkmalmethode erfolgen.
Ja, die Fachkraft für Arbeitssicherheit kann Sie bei der Erstellung von Betriebsanweisungen beraten, die gerätespezifische und betriebliche Bedingungen berücksichtigen.
Gefährdungsbeurteilungen sind ein zentraler Bestandteil des modernen Arbeitsschutzes und bilden die Grundlage für sichere, rechtskonforme und gesunde Arbeitsplätze. Eine professionelle Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt sämtliche Arbeitsabläufe, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Maschinen, Betriebsstätten und Arbeitsumgebungen. Ziel ist es, potenzielle Gefährdungen, Risiken und Belastungen frühzeitig zu erkennen, zu bewerten und wirksame Schutzmaßnahmen abzuleiten. Dazu zählen physische Gefährdungen wie Unfälle, Lärm, Stolperstellen, elektrische Gefahren oder Gefahrstoffe, ebenso wie psychische Belastungen, Ergonomie, Arbeitszeitmodelle und Stressfaktoren.
Unternehmen sind gesetzlich verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen gemäß Arbeitsschutzgesetz, Betriebssicherheitsverordnung und weiteren Vorschriften regelmäßig durchzuführen, zu dokumentieren und fortzuschreiben. Eine rechtssichere Dokumentation schützt Arbeitgeber vor Haftungsrisiken, Bußgeldern und Arbeitsunfällen und stärkt gleichzeitig die Gesundheit, Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Besonders relevant sind Gefährdungsbeurteilungen für Büroarbeitsplätze, Produktion, Handwerk, Gesundheitswesen, Gastronomie, Logistik, Bau und Dienstleistungsunternehmen.
Moderne Gefährdungsbeurteilungen berücksichtigen auch Homeoffice, mobile Arbeit, digitale Arbeitsplätze, Unterweisungen, Betriebsanweisungen und branchenspezifische Anforderungen. Durch strukturierte Analyse, praxisnahe Maßnahmen und regelmäßige Überprüfung wird der Arbeitsschutz nachhaltig verbessert. Eine professionelle Erstellung spart Zeit, sorgt für Rechtssicherheit und unterstützt Unternehmen dabei, gesetzliche Anforderungen effizient umzusetzen. So werden Gefährdungsbeurteilungen zu einem wichtigen Instrument für Sicherheit, Prävention, Qualitätund nachhaltigen Unternehmenserfolg.