Neuer DGUV Grundsatz 308-001 2026: Was Arbeitgeber zur Qualifizierung von Flurförderzeugen wissen müssen
- Kai Telzerow
- 10. Juli
- 3 Min. Lesezeit
Aktualisiert: 24. Juli

Die Qualifizierung von Fahrern für Flurförderzeuge steht vor einer bedeutenden Veränderung. Ab 2026 tritt der neue DGUV Grundsatz 308-001 in Kraft und bringt umfassende Neuerungen mit sich. Für Arbeitgeber bedeutet das, ihre Ausbildungs- und Schulungsstrukturen frühzeitig anzupassen, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden. Dieser Beitrag erklärt die wichtigsten Änderungen, die sich durch das neue Regelwerk ergeben, und zeigt auf, wie Unternehmen sich optimal vorbereiten können.
Modulares System ersetzt das alte Stufensystem
Bislang orientierte sich die Qualifizierung von Flurförderzeugfahrern an einem Stufensystem, das verschiedene Ausbildungsstufen vorsah. Dieses System entfällt mit dem neuen DGUV Grundsatz 308-001. Stattdessen gilt ab 2026 ein modulares, anrechenbares System, das sich an neun spezifischen Flurförderzeug-Typen orientiert. Das bedeutet, dass die Ausbildung künftig passgenau auf die jeweiligen Fahrzeugtypen zugeschnitten ist.
Die neun Flurförderzeug-Typen sind:
Frontgabelstapler
Schubmaststapler
Mitgängerflurförderzeuge
Kommissionierflurförderzeuge
Schlepper und Routenzüge
Regalflurförderzeuge
Geländestapler
Teleskopstapler
Sondergeräte
Diese klare Differenzierung ermöglicht eine gezieltere Schulung und erleichtert die Anerkennung bereits erbrachter Qualifikationen. Arbeitgeber können so sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter genau die Kompetenzen erwerben, die für den jeweiligen Fahrzeugtyp notwendig sind.
Digitalisierung in der Ausbildung gewinnt an Bedeutung
Ein weiterer wichtiger Punkt des neuen DGUV Grundsatzes ist die offizielle Zulassung von E-Learning und Online-Prüfungen für den theoretischen Teil der Ausbildung. Das erleichtert die Organisation der Schulungen erheblich und bietet mehr Flexibilität für Unternehmen und Fahrer.
Wichtig ist dabei die neue Bestehensgrenze in der Theorie: Sie steigt auf 80 Prozent. Das bedeutet, dass die theoretische Prüfung anspruchsvoller wird und die Teilnehmer ein höheres Maß an Wissen nachweisen müssen. Arbeitgeber sollten ihre Schulungsangebote entsprechend anpassen und auf qualitativ hochwertige Lerninhalte setzen.
Strengere Schulungspflicht für Mitgänger-Flurförderzeuge
Für Mitgänger-Flurförderzeuge, wie elektrische Handhubwagen oder sogenannte Ameisen, gilt künftig eine deutlich strengere Schulungspflicht. Die bisher oft übliche kurze Einweisung reicht nicht mehr aus. Stattdessen müssen Fahrer eine umfassende Schulung mit Theorie, Praxis und einem Befähigungsnachweis absolvieren.
Diese Änderung trägt der Tatsache Rechnung, dass auch Mitgänger-Flurförderzeuge ein erhebliches Unfallrisiko bergen können. Arbeitgeber sind daher verpflichtet, sicherzustellen, dass alle Fahrer dieser Geräte umfassend qualifiziert sind.
Bestandsschutz für bereits erworbene Staplerscheine
Für Unternehmen, die bereits Mitarbeiter mit gültigen Staplerscheinen beschäftigen, gibt es eine wichtige Entwarnung: Der neue DGUV Grundsatz 308-001 sieht einen Bestandsschutz vor. Das heißt, bereits bestehende Qualifikationen behalten ihre Gültigkeit und müssen nicht neu erworben werden.
Dennoch empfiehlt es sich, die vorhandenen Schulungsunterlagen und Nachweise zu überprüfen und gegebenenfalls auf den neuesten Stand zu bringen, um langfristig rechtssicher zu bleiben.
Höhere Anforderungen an Ausbilder
Die Anforderungen an Ausbilder für Flurförderzeuge werden mit dem neuen Grundsatz klarer und höher definiert. Ausbilder müssen künftig über eine noch bessere fachliche und pädagogische Qualifikation verfügen, um den komplexeren Anforderungen der modularen Ausbildung gerecht zu werden.
Das bedeutet für Arbeitgeber, dass sie bei der Auswahl und Weiterbildung ihrer Ausbilder genau hinschauen müssen. Nur so lässt sich eine qualitativ hochwertige und rechtssichere Ausbildung gewährleisten.
Was Arbeitgeber jetzt tun sollten
Die Umstellung auf den neuen DGUV Grundsatz 308-001 bringt für Arbeitgeber einige Herausforderungen mit sich. Es ist entscheidend, die eigenen Ausbildungsstrukturen frühzeitig zu prüfen und anzupassen. Dabei helfen folgende Schritte:
Analyse der aktuellen Qualifikationen und Schulungsunterlagen
Planung der Umstellung auf das modulare System für die verschiedenen Flurförderzeug-Typen
Integration von E-Learning-Angeboten und Vorbereitung auf die strengere Theorieprüfung
Organisation umfassender Schulungen für Mitgänger-Flurförderzeuge
Sicherstellung der Qualifikation und Weiterbildung der Ausbilder
Wer diese Punkte rechtzeitig angeht, vermeidet Engpässe und sorgt für einen reibungslosen Übergang.
Beratung und Schulungen bei Sicher Geprüft
Die neuen Anforderungen an die Qualifizierung von Flurförderzeugfahrern sind komplex. Als Arbeitgeber sollten Sie auf professionelle Unterstützung setzen, um alle Vorgaben sicher und effizient umzusetzen. Die Sicher Geprüft ug bietet Ihnen umfassende Beratung, maßgeschneiderte Unterweisungen und rechtssichere Schulungen, die genau auf den neuen DGUV Grundsatz 308-001 abgestimmt sind.
Nehmen Sie jetzt Kontakt auf, um Ihre Ausbildungsprozesse fit für 2026 zu machen und die Sicherheit in Ihrem Betrieb nachhaltig zu erhöhen.
Die Umstellung auf den neuen DGUV Grundsatz 308-001 ist eine Chance, die Qualifikation Ihrer Mitarbeiter zu verbessern und die Sicherheit im Umgang mit Flurförderzeugen zu erhöhen. Prüfen Sie Ihre Ausbildungsstrukturen jetzt und sichern Sie sich professionelle Unterstützung bei Sicher Geprüft ug. So sind Sie bestens vorbereitet auf die Anforderungen von morgen.
Ergänzend empfehle ich Ihnen die Beiträge UVV-Sicherheitsprüfung Stapler leicht gemacht und Optimale Gabelstapler-Sicherheit im Lager nach DGUV-Vorschriften und wichtige Tipps zur Unfallvermeidung. Wer die offiziellen Grundlagen nachlesen möchte, wird bei DGUV Grundsatz 308-001 fündig.


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