Ladungssicherung im Betrieb: Warum Schulungen nach VDI 2700 vor Bußgeldern schützen
- Kai Telzerow
- 24. Juli
- 1 Min. Lesezeit

Verrutschte Paletten, umgekippte Gitterboxen, lose Ladung im Führerhaus: Mangelhafte Ladungssicherung ist einer der häufigsten Gründe für Bußgelder und Unfälle im gewerblichen Straßenverkehr – und Fahrer, Verlader und Unternehmen haften dafür gemeinsam.
Gesetzliche Grundlage: § 22 StVO und VDI 2700
Nach § 22 StVO muss Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Als anerkannte Regel der Technik gilt dabei die VDI-Richtlinienreihe 2700. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 3.500 Euro und Punkten in Flensburg geahndet werden.
Wer muss geschult werden?
Die Schulungspflicht betrifft nicht nur Fahrer: Auch Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Disponenten müssen die Grundlagen der Ladungssicherung kennen, um im Zweifel nachweisen zu können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah – mit den rechtlichen Grundlagen und der praktischen Anwendung gängiger Ladungssicherungsmittel.
So vermeiden Sie Transportschäden, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen für Fahrer und Verantwortliche.
Weiterführende Informationen bieten unsere Beiträge Lkw, Wechselbrücken und Verladerampen: Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 70 und Sichere Arbeitsplätze durch rechtssichere Prüfverfahren.




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