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Ladungssicherung im Betrieb: Warum Schulungen nach VDI 2700 vor Bußgeldern schützen

  • Kai Telzerow
  • 24. Juli
  • 1 Min. Lesezeit
Gesicherte Ladung im Inneren eines Lkw
Unzureichend gesicherte Ladung zählt zu den häufigsten Ursachen für Bußgelder im Fuhrpark

Verrutschte Paletten, umgekippte Gitterboxen, lose Ladung im Führerhaus: Mangelhafte Ladungssicherung ist einer der häufigsten Gründe für Bußgelder und Unfälle im gewerblichen Straßenverkehr – und Fahrer, Verlader und Unternehmen haften dafür gemeinsam.

Gesetzliche Grundlage: § 22 StVO und VDI 2700

Nach § 22 StVO muss Ladung so verstaut und gesichert werden, dass sie auch bei Vollbremsung oder plötzlichem Ausweichen nicht verrutschen, umfallen oder herabfallen kann. Als anerkannte Regel der Technik gilt dabei die VDI-Richtlinienreihe 2700. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 3.500 Euro und Punkten in Flensburg geahndet werden.

Wer muss geschult werden?

Die Schulungspflicht betrifft nicht nur Fahrer: Auch Verlader, Fuhrparkverantwortliche und Disponenten müssen die Grundlagen der Ladungssicherung kennen, um im Zweifel nachweisen zu können, dass sie ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind. Wir schulen Ihre Mitarbeiter praxisnah – mit den rechtlichen Grundlagen und der praktischen Anwendung gängiger Ladungssicherungsmittel.

So vermeiden Sie Transportschäden, Bußgelder und im schlimmsten Fall strafrechtliche Konsequenzen für Fahrer und Verantwortliche.

 
 
 

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