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Anschlagmittel prüfen: Die jährliche Pflicht nach DGUV Regel 109-017, die viele Betriebe übersehen

Kai Telzerow
12. Aug.
2 Min. Lesezeit

Ein loses Glied in einer Rundschlinge, ein unsichtbarer Riss in einer Anschlagkette: Beim Heben schwerer Lasten entscheiden oft genau die Bauteile über die Sicherheit, die im Betrieb am wenigsten Beachtung finden. Während Kran und Stapler meist zuverlässig geprüft werden, geraten die dazugehörigen Anschlag- und Lastaufnahmemittel – Ketten, Seile, Hebebänder, Schäkel und Haken – erstaunlich oft in Vergessenheit. Dabei gilt für sie eine klare gesetzliche Prüfpflicht.

Was zählt zu Anschlagmitteln – und warum sie so oft übersehen werden

Anschlagmittel verbinden die Last mit dem Kranhaken oder dem Hubwerk. Dazu zählen unter anderem:

  • Rundschlingen und Hebebänder aus Textilgewebe

  • Rundstahlketten und Anschlagketten

  • Drahtseile und Seilschlaufen

  • Schäkel, Haken und Wirbel

Anders als Krane oder Hubarbeitsbühnen wirken diese Bauteile unscheinbar – sie sind günstig, schnell ausgetauscht und werden im Betriebsalltag oft wie reines Verbrauchsmaterial behandelt. Genau das ist das Risiko: Ein beschädigtes Anschlagmittel versagt ohne Vorwarnung. Die Folgen eines Lastabsturzes sind für alle Personen in Hebe- und Schwenkbereich potenziell lebensgefährlich.

Anschlagmittel prüfen: Das schreibt die DGUV Regel 109-017 vor

Die DGUV Regel 109-017 "Betreiben von Lastaufnahmeeinrichtungen und Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb" legt in Verbindung mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ein zweistufiges Prüfsystem fest:

  • 👁️ Tägliche Sichtprüfung durch den Bediener vor jedem Einsatz – auf sichtbare Schäden, Verformungen, Anrisse oder starken Verschleiß.

  • 📋 Jährliche Prüfung durch eine befähigte Person (Sachkundigen), unabhängig vom äußeren Zustand – bei intensiver Nutzung auch häufiger.

  • Sonderregel für Rundstahlketten: Sie müssen zusätzlich spätestens alle drei Jahre gesondert auf Rissfreiheit geprüft werden.

Wer diese Prüfungen nicht dokumentiert nachweisen kann, verstößt gegen die BetrSichV – mit möglichen Konsequenzen bei Kontrollen der Aufsichtsbehörden und, im Schadensfall, erheblichen Haftungsrisiken für die Geschäftsführung.

Typische Fehler in der betrieblichen Praxis

  • Anschlagmittel werden als "Kleinteile" behandelt und tauchen in keiner Prüfliste der Hebezeuge auf.

  • Die jährliche Sachkundigenprüfung wird mit der täglichen Sichtprüfung durch den Bediener verwechselt.

  • Beschädigte Rundschlingen bleiben "vorübergehend" im Einsatz, weil kein Ersatz griffbereit ist.

  • Prüfnachweise fehlen oder sind nicht auffindbar, wenn die Berufsgenossenschaft oder Gewerbeaufsicht danach fragt.

Anschlagmittel prüfen in Duisburg und im Ruhrgebiet: So unterstützt Sie Sicher Geprüft

Als Sachkundige übernehmen wir die jährliche Prüfung Ihrer Anschlag- und Lastaufnahmemittel direkt vor Ort. Im Rahmen unserer Hebe- und Höhensicherheit prüfen wir Ketten, Seile, Hebebänder, Schäkel und Haken ebenso wie PSA gegen Absturz und Hubarbeitsbühnen. Sie erhalten eine rechtssichere, digitale Dokumentation, die bei jeder Kontrolle sofort griffbereit ist. Wir sind für Betriebe in Duisburg, Essen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr und dem gesamten Ruhrgebiet vor Ort im Einsatz.

📋 Damit Sie außerdem jederzeit den Überblick über alle Prüffristen in Ihrem Betrieb behalten, bieten wir eine kostenlose Prüffristen-Checkliste an – jetzt anfordern.

Fazit

Anschlagmittel gehören zu den unauffälligsten, aber sicherheitskritischsten Bauteilen im Hebezeugbetrieb. Die jährliche Prüfpflicht nach DGUV Regel 109-017 ist kein bürokratisches Extra, sondern schützt Ihre Mitarbeiter und Ihr Unternehmen vor schweren Unfällen und Haftungsrisiken. 🔒 Lassen Sie Ihre Anschlagmittel regelmäßig von einer befähigten Person prüfen und lückenlos dokumentieren.

Jetzt unverbindliches Angebot anfordern – rufen Sie uns an unter +49 178 53 65 903 oder nutzen Sie unser Kontaktformular.

 
 
 

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